Frage an Matthias Vilsmayer von Irene G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu dieser Aussage? Die große Minderheit der Raucher hat auch ein Recht auf faire und gerechte Behandlung und an Teilnahme an das öffentliche Leben. Deshalb sollen in der Öffentlichkeit auch Raucher-Räume und Lokale mit Raucherlaubnis vorhanden sein.
Über 20% der Bevölkerung überall "vor der Tür" zu verbannen ist nicht menschenwürdig und passt gar nicht zu dem alten bayerischen Grundprinzip "Leben und leben lassen".
Liebe Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich denke, dass die aktuellen Regelungen zum Nichtraucherschutz in der Bevölkerung bei Rauchern und Nicht-Rauchern inzwischen gut angenommen werden.
Ich halte Ihre Ausformulierung wie „nicht menschenwürdig“, „Teilnahme am öffentlichen Leben“ und „verbannen“ für ü b e r z o g e n.
Seit 2007 gibt es ein Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens.
Durch Passivrauchen können die gleichen Erkrankungen wie durch aktives Rauchen verursacht werden.
Liberalitas Bavariae, auch Liberalitas Bavarica, gilt als der oberste Leitsatz in Bayern.
Gemeint sind drei Dinge: Die Freiheit von Bayern, die bayerische Freigebigkeit und die freiheitliche Gesinnung der Bayern.
Es steht vor allem für Weltoffenheit, Toleranz und Großherzigkeit: „Leben und leben lassen“.
Wegen des Rauchverbots sehe ich die Liberalitas Bavarae nicht in Gefahr!
Ich selbst rauche gerne mal genüsslich eine Zigarre.
Respektiere aber, dass Nichtraucher meinen Zigarrenrauch als störend empfinden.
Sollten Sie Interesse an einem vertiefenden Austausch und einer Diskussion haben, lade ich Sie dazu gerne in mein Büro nach Gilching ein.
Herzliche Grüsse
Matthias Vilsmayer