Warum wird das Kindergeld bei Familien mit Aufstockern und Bürgergeldempfängern weiterhin und vermutlich auch über 2025 hinaus angerechnet und in Abzug gebracht?
Sehr geehrter Herr Seestern-Pauly,
es wäre doch bei aller Notwendigkeit zur Schaffung von Chancengleichheit und Teilhabe denkbar, für Aufstocker und Bürgergeldempfänger, ein Gutschein- oder Bezahlkartrnsystem einzuführen. Dieses muß dann auch für den vorgenannten Personenkreis nicht zusätzlich oder unnötig kompliziert beantragt werden müssen. Denkbar wäre doch, dass es in der selben Höhe analog dem Kindergeld oder z. B. 150 Euro, Gutscheine oder eine Bezahlkarte gibt, die dann begrenz auf Nachhilfe, Beiträge zu Sportvereinen, Eintritt in Freizeiteinrichtungen usw. verwendet werden könnten. Hierdurch wäre eine merkliche Erhöhung der Chancengleichheit und Teilhabe erreichbar. So wie die Kindergrundsicherung vermutlich ausgestaltet werden wird, sehe ich wenig Verbesserung und diese zurecht der negativen Kritik ausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen und Spannung in Bezug auf ihre Antwort,
Thomas Müller
Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage. Ihr Vorschlag wäre beim Kindergeld kaum umsetzbar. Das Kindergeld ist eine steuerliche Leistung für Familien und die Einsatzmöglichkeiten sind von daher weder kontrollier- noch vorschreibbar.
Unser Ansatz ist es, das Kinderchancenportal als Teil der Kindergrundsicherung einzuführen. Dies wäre eine unkomplizierte, digitale Lösung, um alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder jederzeit und unkompliziert abrufbar zu machen. Es gibt solche Portale bereits vereinzelt in einigen Städten oder Kommunen und wir bekommen durchweg positive Erfahrungsberichte.