Mit welchen Maßnahmen möchte der Staat sicherstellen, dass Eltern eine Änderung im Geschlechtseintrag ihres Kind vornehmen lassen, die auch der geschlechtlichen Identität ihres Kindes entspricht ?
Sehr geehrter Herr Seestern-Pauly,
laut dem Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz sollen Eltern zukünftig das Recht haben den Geschlechtseintrag ihres Kindes (0 bis 13 Jahre) zu ändern, und zwar ohne, dass eine vorherige psychologische Konsultation notwendig wäre ( https://www.emma.de/artikel/trans-gesetz-ein-fall-fuer-karlsruhe-340315). Wie möchte der Gesetzgeber sicher stellen, dass Eltern den richtigen Geschlechtseintrag vornehmen lassen, nämlich einen, der der geschlechtlichen Identität des Kindes entspricht ? Und wird die bisherige Praxis beibehalten, dass der erstmalige Geschlechtseintrag im Personenstandsregister sich am biologischen Geschlecht orientiert (von einigen Ausnahmen mal abgesehen) oder dürfen Eltern auch den erstmaligen Geschlechtseintrag bestimmen ?
Dem Selbstbestimmungsgesetz habe ich nicht zugestimmt. Die Begründung habe ich in einer persönlichen Erklärung mitgeteilt. Diese können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20164.pdf#P.21154"