Bleibt der Familiennachzug - insbesondere zu deutschen Fachkräften - ein Lippenbekenntnis der Ampel?
Sehr geehrter Herr Seestern-Pauly,
wieso wird die Abschaffung des Sprachnachweises beim Familiennachzug insb. zu DEUTSCHEN FACHKRÄFTEN nicht umgesetzt? Dies hätte bereits im Rahmen d. FachKrEG erfolgen können. Zumal zum einen der Wirtschaftsstandort DE gestärkt (damit dt.Fachkräfte/dt.Ingenieure nicht auswandern) und zum anderen langfristig auch neue Wählerstimmen (durch Einbügerung) und weitere Arbeitskräfte generiert würden. Ferner würden Sie für dieses Vorhaben beim Familiennachzug zu DT. FACHKRÄFTEN sicherlich auch mehr Unterstützung finden, sodass sich die vorrangige Streichung auch anbietet.
Zudem hatte eine andere Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Sprachnachweises bereits im MAI 2022 mit Verweis auf den Ampel-KV 2021 in den BT eingebracht. Weshalb dies abgelehnt wurde, ohne dies selbst mit einem Gesetz umzusetzen ist nicht nachvollziehbar!
Insofern die Frage: Bleibt der Familiennachzug - insb zu dt. Fachkräften - ein Lippenbekenntnis der Ampel?
MfG
Andreas H.
Vielen Dank für Ihre Nachricht zum Sprachnachweis. Die Antwort darauf hat mehrere Aspekte. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen:
Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde der Sprachnachweis nicht geregelt, weil es sich nicht um eine spezifische, ausschließlich für Fachkräfte gültige Angelegenheit handelt.
Darüber hinaus steht im Koalitionsvertrag nicht, dass der Sprachnachweis für Ehegatten wegfällt, sondern dass dieser nach der Einreise erbracht werden kann („Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.“). Eine generelle Abschaffung ist nicht festgeschrieben.
Der Sprachnachweis für Ehegatten vor der Einreise wurde im Chancenaufenthaltsrecht teilweise abgeschafft. Als Begründung gilt hier, dass die deutsche Sprache sehr viel leichter in Deutschland erworben werden kann. Außerdem sind einige Ausnahmen von der Sprachnachweispflicht geregelt, z. B. bei der Staatsangehörigkeit bestimmter Staaten, einer vorliegenden Behinderung, der Feststellung einer Unzumutbarkeit und mehr.
Wir Freie Demokraten stehen hinter der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, denn wir wissen um die immense Bedeutung von Fachkräften, sowohl im Inland als auch aus dem Ausland. Da es aber sehr viele Vorhaben im innenpolitischen Bereich in dieser Legislaturperiode gibt, müssen wir die Abfolge so anpassen, dass sowohl wir Parlamentarier als auch das Bundesministerium des Innern und für Heimat alles gut bearbeiten können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Position der Freien Demokraten erklären und verbleibe mit den besten Grüßen!