Frage an Matthias Scheffler von Marina Q. bezüglich Gesundheit
Meine Krankenkasse Securvita BKK behauptet mir gegenüber, aufgrund einer vagen Aussage des Entlassungsberichtes aus der AHB sei Sie aufgrund der Gesetzesvorlage gezwungen mich ab sofort für arbeitsfähig zu halten und mir das Krankengeld zu streichen. Es bedarf dafür keine weitere Untersuchung durch den MDK und ob mein Arzt mich weiter für arbietsunfähig halte interressiere sie nicht. Sie verwies mich (telefonisch) ausdrücklich auf die politischen Vertreter, die nach Ihrer Ansicht dafür verantwortlich seien.
Liebe Frau Quoirin-Nebel
Ihre Anfrage ist sehr speziell. Ich habe sie daher an die wissenschaftlichen Dienste unserer Landtags- und Bundestagsfraktion geschickt und erwarte Antwort von dort.
Vielleicht senden Sie mir ihre Frage nochmals direkt an meine mail-Adresse, dann könnte ich ihnen die Antworten unmittelbar zuleiten. Wenn Sie bei Ihrer Kasse privat versichert sind, können sie sich auch unter www.pkv-ombudsmann.de Rat holen bzw. Beschwerde einlegen. Vorallem, ob ihre Kasse hier nur eine Ausrede benutzt. Denn, auch wenn ich den Sachverhalt nicht weiter kenne, erscheint es mir doch seltsam, das die Krankschreibung eines Artztes ignoriert wird.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, steht ihnen zumindest eine fachanwaltliche Beratung zu. Machnmal werden solche Argumente auch nur vorgeschoben, was leider häufiger der Fall war, z.B.im Bereich der Pflegestufenzuordnung, oder wie Sie auch der Presse entnehmen konnten, bei der Arbeitsfähigkeitsprüfung zu Hartz IV.
Auf einen Rechtsanspruch sollten sie in keinem Fall verzichten.
Ihr Matthias Scheffler