Matthias Reinke
DIE LINKE
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Frage von Markus W. •

Frage an Matthias Reinke von Markus W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Reinke,

was sagen sie zum folgend dargestellten Sachverhalt ?
( http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html )

In einem konkreten Fall konnten ZDF.reporter zeigen, dass einem französischen Staatsbürger, der in seinem Heimatland die sozialhilfeähnliche Leistung RMI in Höhe von 750 Euro monatlich bezog, auch in Deutschland Arbeitslosengeld II plus Miete ausgezahlt wurden. Die Arbeitsagentur bewilligte eine monatliche Unterstützung von 515 Euro. Zum Beantragen genügten lediglich ein Mietvertrag und ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland.

"Hartz IV hat zudem dazu geführt, dass EU-Bürgern auch grundsätzlich das Arbeitslosengeld II in Deutschland nicht mehr verwehrt werden kann. Als rechtliche Voraussetzung gilt lediglich die - auch nur theoretische - Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat."

Würden Sie mir bitte ihre Ansicht zu folgenden Punkten mitteilen:

- Wie wollen Sie es rechtfertigen, daß auf die geschilderte Weise (es ist kein Mißbrauch, sondern das Gesetz läßt es explizit zu!) deutsche Steuergelder aufgewandt werden, um derart ausländische Sozialhilfeempfänger anzulocken und zu alimentieren ?

- Was meinen Sie, wie lange dauert es, bis es sich sich in den Hinterhöfen EU-Osteuropas herumgesprochen hat (an die Türkei gar nicht zu denken, sollte die jemals EU-Mitglied werden), dass man in der BRD Wohnung und Geld gestellt bekommt, ohne etwas dafür tun zu müssen, ausser in die BRD zu reisen, sich dort eine Wohnung zu suchen und einen Antrag zu stellen ?
Wann wird der Massenansturm dieser Leute in die BRD einsetzen?
Generell bietet das jedem EU-Ausländer die Möglichkeit, in der BRD kostenlos Urlaub zu machen, auf Kosten der deutschen Steuerzahler.

- Wie sollen angesichts solcher Sachverhalte die Staatsfinanzen der BRD jemals ins Lot gebracht werden können ?

- m.E. wurde diese Auswirkungen wissentlich hingenommen, da ein derart grober Schnitzer
einem vielköpfigen Gesetzgebungsorgan sicherlich nicht unbemerkt unterläuft.
Was denkt "Die Linke" dagegen zu unternehmen ?

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wagner,

Der Doppelbezug von Sozialleistungen und/oder Unternehmenssubventionen sowie die einzelne Erschleichung u.ä. wird sicherlich nicht vom Recht irgedeines EU- Mitgliedstaates gerechtfertigt. Ich und die Linke wollen das gar nicht rechtfertigen! Aber es wird noch viel besser. Mehrere Anfragen meinerseits an das Bundeswirt- schaftsministerium, ob es Ausglaichszahlungen für die ALG II Unterstützung von Ausländern gibt, blieb bisher unbeantwortet. Ich kenne noch aus meiner Lernzeit, dass es bei der Sozialhilfe innereuropäische Ausgleichszahlungen gibt. Da dreht es sich beim Vollzug dieser Zahlungen nicht um Ausländerfeindlichkeit, die alle europäischen Staaten gemeinsam gegeneinander beschlossen haben, sondern um den Grundsatz, dass jeder Staat die Sozialkosten seiner Bürger im Ausland selber zu tragen hat. Fragen Sie doch bitte mal andere Kandidaten – vielleicht kriegen die mit mehr Prominenz eine Antwort vom Bundeswirtschaftsministerium. Auch hier gilt, was ich einem anderen geantwortet habe: „Dann muss eben der/die BügerIn Druck machen. Die Zeiten, dass man mit einem Kreuz und Steuren für ein paar Jahre eine politische Dienstleistung mieten konnte, sind sicherlich vorbei“. Als Linke hat man im Bundestag die Möglichkeit der kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Der Sachverhalt wird sicherlich schon vorher wegen der Bekanntheit berichtigt, also der Doppelbezug abgestellt. Und zwar in der BRD, weil der Wohnsitz nur zum Schein existierte.

Es grüßt Sie

Matthias Reinke