Frage an Matthias Paul von C. S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Paul,
alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größeres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit? Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen? Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend gegen die Würde des Menschen einfach abschafft?
Nicht einmal die USA überprüft auf solche entwürdigende Weise ihre Altpiloten. Übrigens auch keine Ausländer mit USA - Lizenz! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein.
Mit freundlichen Grüßen,
C. Schlettig
Sehr geehrter Herr Schlettig,
die Ursache für die überzogene Regelung im §7 des LuftSiG ist eine EU-Regelung, welche durch die Bundesgesetzgebung zu weit interpretiert wurde. Ich bin der Auffassung, daß sie völlig ungeeignet ist, den angestrebten Erfolg auch tatsächlich zu erreichen. Es stellt sich zu dem die Frage, ob sie überhaupt erforderlich ist, da sich potentielle Terroristen der ZÜP auch entziehen können, bzw. Terroranschläge mit viel einfacheren Methoden (Beispiel London) durchgeführt werden können.
Die meisten Terroranschläge werden mittels PKW oder per Rucksack/Koffer mitgeführten Sprengsätzen durchgeführt. Flugzeuge spielen da statistisch eine äußerst geringe Rolle. Demnach müßten sich in Deutschland auch alle PKW-Fahrer und Rucksackträger einer ZÜP unterziehen und das wäre wirklich absurd!
Es ist für mich auch verwunderlich, weshalb eine bestimmte Personengruppe
unter Kollektivverdacht gestellt wird.
Nach den Terroranschlägen vom 11. September wurden in Deutschland übereifrig Sicherheitsmaßnahmen beschlossen, die weniger zur Minimierung der eigentlichen Gefahr beitragen, sondern vielmehr die Grundrechte der Bürger weiter beschneiden. Ich denke da nur an die Videoüberwachung an unzähligen öffentlichen Plätzen, oder die Intensivierung von Abhörmaßnahmen im Fernmeldewesen.
Ich bin der Meinung, daß die Politik wichtigeres in unserem Land zu Regeln hat und sich mehr um den Erhalt des Sozialstaates bemühen sollte, als die Zeit mit solchen irrsinnigen Regelungen zu verschwenden!
Übrigens hatte ich bereits die Gelegenheit, mich mit einem Privatpiloten u.a. über die ZÜP zu unterhalten. Ich werde mich deshalb in den nächsten Tagen mal näher damit befassen und die Ausführung in Sachsen bei der Staatsregierung hinterfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Paul