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Matthias Miersch
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Frage von Christian H. •

Wann werden Personen, die ein Ehrenamt wie Schiedsrichter im Fußball, Handball usw. ausüben, besser vor Gewalt geschützt? Die Strafen für Gewalt gegen Ehrenamtliche sollten deutlich härter ausfallen.

Oder wie sehen Sie das? Und kommt hierzu bald ein neues Gesetzt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gern eingehe.

Unsere Gesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Nur durch den Einsatz von Schiedsrichtern und anderen Ehrenamtlichen kann beispielsweise der Ligabetrieb im Sport ermöglicht und aufrechterhalten werden.

Leider beobachten wir in den letzten Jahren eine besorgniserregende Zunahme von Anfeindungen und Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte sowie ehrenamtlich engagierte Menschen. Vor diesem Hintergrund teile ich Ihre Einschätzung, dass diese Gruppen besser geschützt werden müssen und Strafen für solche Übergriffe verschärft gehören. Dies ist auch die Haltung der SPD-Bundestagsfraktion.

Während der Ampelkoalition haben wir daher einen Gesetzesentwurf vorangetrieben, der es Strafgerichten ermöglichen sollte, in solchen Fällen härtere Strafen zu verhängen – insbesondere dann, wenn eine Straftat eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich beeinträchtigte. Dieser Entwurf hätte unter anderem Gesundheitspersonal, Rettungskräfte, Polizisten, kommunale Mandatsträger, Journalisten und Ehrenamtliche besser geschützt.

Das Bundeskabinett hatte das Gesetz bereits gebilligt. Leider konnte es jedoch vor dem Ende der Ampelkoalition nicht mehr im Bundestag verabschiedet werden. Nach dem Bruch der Koalition hat die SPD-Bundestagsfraktion in der verbleibenden Sitzungszeit versucht, eine Einigung mit der Opposition zu erzielen, um das Gesetz dennoch zu verabschieden. Bedauerlicherweise scheiterte dies – unter anderem, weil die Union lediglich eine Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes für Gesundheitsberufe wollte, während wir uns auch für die anderen genannten Gruppen, insbesondere ehrenamtlich Tätige, eingesetzt haben.

Somit konnte der Gesetzesentwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Selbstverständlich wird die SPD in der kommenden Legislaturperiode einen neuen Anlauf unternehmen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen, und danke Ihnen nochmals herzlich für Ihr Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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