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Matthias Miersch
SPD
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Frage von Elvira G. •

Sehr geehrter Herr Miersch, Meinung zur direkten Demokratie: Veränderung der Rahmenbedingungen bei Bürgerbegehren

Vor allem wenn ein Ratsbegehren gegen ein Bürgerbegehren gestellt wird, wird das Bürgerbegehren oft ad absurdum geführt.
Es stehen sich keine gleichberechtigten Parteien gegenüber.
Was bei der Finanzierung der notwendigen Rechtsmittel, um sich behaupten zu können, beginnt, Auskunft und Hilfe für eine rechtswirksame Formulierungen des Bürgerbegehrens auszuarbeiten, Eilklagen vor dem Verfassungsgericht stellen zu können, können Privatpersonen, welche meist Initiatoren von Bürgerbegehren darstellen, schnell in den Ruin treiben. Zahlungen bis zu 15 000 Euro sind dann notwendig.
Falls das Bürgerbegehren alle Hürden erreicht hat, wie Unterschriftensammlung, Zulässigkeit, Quorum bei der Abstimmung und sogar gewinnt, dann wird oft einfach die Bindefrist von einem Jahr abgewartet und die Planung seitens der Kommunalpolitik weitergeführt, als hätte es kein Bürgerbegehren gegeben.
Helfen Sie mit damit ein Bürgerbegehren nicht nur ein Feigenblatt der Demokratie darstellen.

Viele Grüße
Eva G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,

haben Sie vielen Dank für Schreiben, auf welches ich nachfolgend gerne eingehen werde.

Lassen Sie mich zunächst betonen, dass ich für Fragen wie die Ihre besonders dankbar bin, denn es braucht solch engagierte Bürger:innen, die sich Gedanken um den demokratischen Aufbau unseres Staates machen und Diskussionen anstoßen, wie man vielleicht Verbesserungen zum heutigen „Status quo“ herbeiführen kann. Ich selbst habe mir 2017 intensiv Gedanken darüber gemacht, wie sich meine Partei, die SPD, inhaltlich weiterentwickeln sollte, um weiter die passenden Antworten auf die großen Fragen der Zukunft zu finden. Hierfür habe ich 12 Thesen herausgearbeitet, die ich unter das Motto „Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit“ gestellt und auch veröffentlich habe. Ich führe dies aus, da ich Ihnen mit einer dieser Thesen hoffentlich gut verdeutlichen kann, dass ich mir grundsätzlich ganz ähnliche Gedanken mache wie Sie: „Demokratie muss neu belebt werden. Wir werden uns dazu insbesondere mit Veränderungen für Parlamentarismus, Partei und Planungsrecht auseinandersetzen. Gerade die Kommunen können zum Ort gelebter Bürgerbeteiligung Ich möchte Sie aber gerne ermutigen, sich mit Ihrem Anliegen an Ihren örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten zu wenden. und Partizipation werden (u.a. durch Multi-Stakeholder-Räte).“ (Hier abrufbar: https://www.matthias-miersch.de/zwoelf-thesen/)

Unabhängig von diesen grundsätzlichen Gedanken handelt es sich bei Bürgergehren um ein demokratisches Instrument, welches auf der sogenannten kommunalen Ebene angesiedelt ist. Die kommunale Ebene fällt in Deutschland in die Hoheit der 16 Bundesländer. Diese 16 Bundesländer blicken auf teils ganz unterschiedliche kommunalpolitische Traditionen zurück. Dies schlägt sich auch heute noch nieder, sodass die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren in den einzelnen Bundesländern teils deutlich variieren. Noch deutlicher wird dies bei dem von Ihnen dem Bürgerbegehren gegenübergestellten Ratsbegehren, welches es nicht einmal in allen 16 Bundesländern gibt.

Sehr geehrte Frau G., als Mitglied des Deutschen Bundestages habe ich hierauf keinen Einfluss. Ich möchte Sie aber gerne ermutigen, sich mit Ihrem Anliegen an Ihren örtlichen SPD-Landtagsabgeordneten zu wenden. Aus meiner eigenen Erfahrung heraus weiß ich, dass die Reglungen auf der kommunalen Ebene durchaus wandlungsfähig sind. So war ich beispielsweise von 1991 bis 2018 Mitglied des Rates meiner Heimatstadt Laatzen in Niedersachsen. Als ich erstmals in den Stadtrat eingezogen bin, hatten wir in Niedersachsen keinen direkt gewählten Bürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung, sondern einen Stadtdirektor und dazu einen ehrenamtlichen Bürgermeister, die beide vom Stadtrat gewählt wurden. Der Umstand, dass diese beiden Ämter heute in Niedersachsen zusammengeführt sind, und dass nun eine direkte Wahl durch die Bürger:innen erfolgt, zeigt, wie ich finde, eindrucksvoll, dass unsere Demokratie wandlungsfähig ist und sich der Einsatz für notwendige Veränderungen immer lohnt. Lassen Sie mich Ihnen daher auch nochmals für Ihr Schreiben danken. Auch die zunehmende Anzahl an Bürgerbegehren, von denen viele erfolgreich sind, zeigt, dass sich der Einsatz von Bürger:innen lohnt. Hier ein Überblick über die Entwicklung der Bürgerbegehren am Beispiel des Bundeslandes Bayern: https://bayern.mehr-demokratie.de/nc/buergerbegehren/buergerbegehrens-datenbank/buergerbegehren/db/list/

Sehr geehrte Frau G., ich hoffe, ich konnten Ihnen mit diesen Zeilen helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

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