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Matthias Miersch
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Frage von Claudia W. •

Nachtspeicherheizung

Sehr geehrter Herr Miersch, mir ist völlig unklar warum der Nachttarif auf 40 ct gedeckelt wurde wo er vorher bei 20ct lag. Also doppelt so teuer. Leider ist das nicht mehr bezahlbar. Ich frage mich warum man die Bürger nicht gleich behandelt. Hier hatte man offensichtlich nur den Haushaltsstrom bei der Deckelung im Blick.
Ich würde mich auf eine Antwort freuen.Mit freundlichen Grüßen C. W.

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Sehr geehrte Frau W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich nachfolgend gerne eingehen werde.

Im Zuge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben wir einen massiven Anstieg der Energiepreise erlebt. Im letzten Jahr habe ich mich daher über Monate mit vielen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion für systemische Eingriffe in den Energiemarkt ausgesprochen, was durch die von Ihnen thematisierten Energiepreisbremsen gelungen und ein großer Erfolg ist. Das war in der Ampel nicht einfach zu diskutieren, weil einige in gestiegenen Energiepreisen Anreize zum Energiesparen und damit zu mehr Klimaschutz sahen und andere von Markteingriffen naturgemäß wenig halten. Ich war auch Mitglied der sogenannten Gaspreiskommission, in der auf der einen Seite die Preisentwicklungen und auf der anderen Seite die Anreize zum Einsparen von Energie ausführlich diskutiert worden sind. In diesem Zusammenhang wurde der Politik empfohlen, das Niveau der Bremsen bei der doppelten Höhe von dem einzuziehen, das vor dem Krieg für Gas und Strom zu zahlen gewesen ist. Auch bei den Preisbremsen für Brennstoffe wie z. B. Öl und Pellets werden nur 80 Prozent von den Kosten erstattet, die über dem doppelten Durchschnittspreis von 2021 anfallen. Es gibt nun aber eben auch eine finanzielle Grenze, was nach meiner festen Überzeugung viel für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bewirken wird! Insgesamt muss auch immer betrachtet werden, dass die Gemeinschaft für diese Bremsen eine riesige Summe in Höhe von 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Ich hoffe, Ihnen damit die Hintergründe ausreichend dargelegt zu haben. Die Preissteigerungen erfassen also alle maßgeblichen Energieträger. Da teilweise Abschlagszahlungen das Dreifache bis Achtfache betrugen, halte ich die Bremsen für einen großen Erfolg, wenngleich eine Verdopplung für viele weiter eine Herausforderung darstellt.

Was die Nachtspeicher betrifft, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seinem FAQ zu den Strompreisbremsen diese unter der Frage „Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt“ berücksichtigt. Gerne möchte ich Ihnen im nachfolgende die Antwort hierzu wiedergeben:

 

Bei zeitvariablen Tarifen, zum Beispiel bei Haushalten mit Nachtspeicherheizungen, aber auch bei sogenannten real-time-pricing Tarifen, wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Dabei wird aber nicht der mengengewichtete Durchschnitt der verschiedenen Tarifstufen für die Entlastung herangezogen, sondern die Gewichtung erfolgt anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen. Zum Beispiel: Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24, egal wie viel in diesen Zeitfenstern verbraucht wurde. Gleiches gilt bei stunden- oder im Extremfall sogar viertelstundengenauer Abrechnung: Wenn jede Stunde ein anderer Preis gilt, geht jeder dieser Preise mit 1/24 in die Berechnung ein, egal wie viel in dieser Stunde verbraucht wurde. Gilt in jeder Stunde des Monats April ein anderer Preis, geht jeder dieser Preise mit 1/24*1/30 in den Durchschnittspreis ein, egal wieviel in dieser Viertelstunde verbraucht wurde. So bleiben die Flexibilitätsanreize der zeitvariablen Tarife erhalten. Dies ist vor allem für industrielle Großverbraucher mit variablen Lasten relevant. Auch beispielsweise für Nachtspeicherheizungen ist die Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit vorteilhaft: Dort wird nicht vor allem der billige Nachttarif (viel Verbrauch, kürzere zeitliche Gültigkeit) verwendet, sondern vor allem der teure Tagtarif (weniger Verbrauch, längere zeitliche Gültigkeit). Die Entlastung erhöht sich entsprechend."

Sehr geehrte Frau W., das FAQ können Sie hier in Gänze abrufen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zeilen helfen.

 Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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