Frage an Matthias Miersch von hans j. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Miersch,
Ihre Worte hört ich wohl, allein mir fehlt der Glaube!
Die Frage von Claus Hagemann haben Sie genau so schwammig beantwortet, wie alle Anfragen wegen der Gesundheitsreform von Ihren Parteifreunden immer am Thema vorbei abgewimmelt werden. Claus Hagemann hatte gefragt, was die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) überhaupt soll und dies auch begründet? Ich bin der Auffassunbg, dass sie rechtswidrig (Verstoß gegen das Solidaritätsprinzip gem. § 3 SGB V) und verfassungswidrig ist. Meine Beweisführung können Sie im abgeordnetenwatch bei Frau Caspers-Merk, Andrea Nahles und Dr. Wolfgang Wodarg nachlesen. Ich frage Sie, sind Sie der Meinung, dass ich Recht habe? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir, sollten Sie mir nicht zustimmen, eine klare und rechtlich auch begründete Antwort geben würden.
Mfg.
Hans Jacobsen
Sehr geehrter Herr Jacobsen,
ich danke Ihnen für Ihre mail. Alle verfassungsrechtlichen Regelungen die die Gesundheitsreform betreffen, werden von den Rechtsexperten im Gesundheitsministerium geprüft. Eine „klare und rechtlich begründete“ Antwort dürfte unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht einfach sein. So gibt es – wie so häufig – zahlreiche unterschiedliche Gutachten. Der Bundespräsident hatte keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, wie Sie an der kürzlich erfolgten Unterzeichnung des Gesetzes erkennen können. Primär ist die von Ihnen aufgeworfene Fragestellung für mich rein politisch. Deshalb betone ich noch einmal, dass die Bürgerversicherung die bessere Alternative wäre – hier stimme ich mit meiner Kollegin Andrea Nahles völlig überein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Miersch, MdB