Frage an Matthias Miersch von Claus H. bezüglich Gesundheit
Warum werden Personen mit gleichem Einkommen bei der Versicherbarkeit in der privaten Krankenversicherung diskriminiert ?
Diejenigen, die sich jetzt privat versichern, können dies tun, wenn ihr Einkommen oberhalb, der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Diejenigen, die es erst nach dem Stichtag tun, können dies nur, wenn sie bereits 3 Jahre lang oberhalb der Bemesseungsgrenze liegen.
Was soll überhaupt die BBG ? Halten Sie die unterhalb der BBG Verdienenden für nicht mündig genug, eigenverantwortlich ihre Entscheidung selbst zu treffen?
Sehr geehrter Herr Hagemann,
vielen Dank für Ihre mail zum Thema Gesundheit. Wie Sie sicher wissen, ist das Ziel der SPD nach wie vor eine Bürgerversicherung zu installieren. Für uns ist es wichtig, die nachhaltige Veränderung der überkommenen Trennung in gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung und ihre sozialpolitisch falsche Steuerungswirkung zu überwinden. Uns geht es dabei um den Erhalt und die kontinuierliche Weiterentwicklung des bewährten und auf Solidarität begründeten Gesundheitswesens. Gerade die Prinzipien der GKV – jung für alt und gesund für krank und wohlhabend für nicht wohlhabend – sind es, die den großen Zuspruch, welchen die solidarisch organisierte Krankenversicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes genießt, begründen.
Aus diesen Gründen gibt es schon sehr lange Überlegungen und Konzepte, wie innerhalb der PKV sowie zwischen PKV und GKV ein echter Wettbewerb initiiert werden kann. Mit der Gesundheitsreform sind wir einen großen Schritt hin zu der von der SPD gewollten Annäherung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung zu vergleichbaren Bedingungen, gekommen. Wie Sie ja auch schreiben, ist der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV künftig erst dann möglich, wenn in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Dies trägt dazu bei, die Finanzbasis der GKV zu stärken.
Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger versichert sind und entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Gesundheitssystems beitragen. Sie sollen unabhängig von ihrem Erwerbsstatus in die Solidarität unseres Gesundheitswesens einbezogen werden. Paritätisch gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebrachte Beiträge sollen auch zukünftig vorrangig unser Gesundheitswesen finanzieren. Jedoch ist ein wachsender und gesicherter Steueranteil notwendig, um die steigenden gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und Leistungen der sozialen Krankenversicherung abzudecken. Ich bin auch dafür, im Rahmen der Reform grundsätzlich über Sinn und Zweck der BBG nachzudenken.
Ich hoffe, ich habe mit meinen Ausführungen Ihre Fragen ausreichend beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Miersch, MdB