Frage an Matthias Miersch von Martina B. bezüglich Recht
Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1.4.2007 (oder 1.7.2007) in Kraft treten.
Wann wird das Gesetzgebungsverfahren hierzu abgeschlossen sein und ab wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Bress-Brandmeier, liebe Martina
mit der Anpassung des Unterhaltsrechts an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse ist ein wichtiges Gesetz zur Stärkung des Kindeswohls auf dem Weg. Der Kindesunterhalt wird künftig Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Damit kann die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden. Die Unterhaltsansprüche von Erwachsenen werden demgegenüber nachrangig befriedigt. Weiter wird sich der Mindestunterhalt nicht mehr ausschließlich am gemeinsamen Lebensunterhalt orientieren, im Einzelfall kommt es auf die Dauer der Ehe, die Dauer der Kinderbetreuung und die Rollenverteilung in der Ehe an. Dies sind nur zwei Eckpunkte des neuen Unterhaltsgesetzes.
Eine Übersicht über die wesentlichen Inhalte der Änderung finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Justiz unter:
Innerhalb der Koalition gibt es aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz dieses Gesetzes einen intensiven Beratungsbedarf, so dass die Änderung voraussichtlich erst zum 01.Juli.2007 in Kraft tritt.
Den bisherigen Regierungsentwurf können Sie ebenfalls auf den Seiten des BMJ einsehen unter:
http://www.bmj.de/files/-/1189/RegE_Unterhaltsrecht050406.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch