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Matthias Miersch
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Frage von Frederik G. •

Frage an Matthias Miersch von Frederik G. bezüglich Staat und Verwaltung

War Ihre Stimme gegen die Föderalismusreform "Parteilinie" oder haben Sie wirkliche Bedenken gegen diese Reform? Wenn ja welche?

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Antwort von
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Hallo Frederik Granna,

es freut mich, dass Sie sich für meine politische Arbeit interessieren.

Mein Votum gegen die Föderalismusreform war alles andere als parteilinienkonform. Da die Reform ein Ergebnis der Regierungsarbeit der großen Koalition ist, wäre ich eher dazu angehalten gewesen, diese Reform durch meine Stimme zu unterstützen. Mit mir stimmten nur weitere 14 von insgesamt 222 SPD Abgeordneten gegen die Reform.

Ich finde, da die Verfassung die Grundlage unseres Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland ist, handelt es sich bei der Zustimmung zu einer solch umfassenden

Mit der Föderalismusreform sind elementare Bereiche in die Kompetenz der Länder übergegangen, so dass der Bund in diesen Bereichen keinen Zugriff mehr hat. Meiner Meinung sollten aber solche gerade Bereiche wie Bildung eine Gesamtaufgabe des Bundes bleiben. Bildung ist der Schlüssel für die Zukunft junger Menschen, deren einheitliches Niveau gewährleistet bleiben muss. Dieses wird aber in Zukunft von der Finanzkraft der Länder abhängen. Gleiches gilt für die Bereiche der Umwelt und Sozialpolitik. Auch im Bereich des Strafvollzug gibt es ein Gesamtstaatliches Interesse an einer einheitlichen Regelung, was durch die Föderalismusreform unterlaufen wird.

Darüber hinaus wird mit der Föderalismusreform eine Abweichungskompetenz eingeführt, die es denn Ländern erlaubt auf bestimmten Feldern von den Regelungen des Bundes auf Wunsch abzuweichen. Dies führt zu Rechtssplitterung, Rechtsunsicherheit und Kleinstaaterei. Für die gesamteuropäischen Aufgaben brauchen wir aber einen starken handlungsfähigen Staat.

Ingesamt wurde mit der Reform des Grundgesetzes der falsche Weg eingeschlagen. Richtiger wäre die Etablierung einer verfassungsgebenden Versammlung, die dann mit der Erarbeitung einer neuen Verfassung betraut werden sollte. Ziel dabei ist es eine optimierte Verteilung der Kompetenzen zu schaffen, ohne an bestehende Grundgesetzartikel gebunden zu sein.

Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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