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Matthias Miersch
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Frage von Axel I. •

Frage an Matthias Miersch von Axel I. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,

in den gestrigen Nachrichten hörte ich, dass die Frau Familienministerin Geldmittel - immerhin ca. 6,5 Mill. € - zur Förderung des DITIB freigegeben haben soll. Kann es tatsächlich sein, dass die Bundesregierung eine von der türkischen Regierung gesteuerte und finanzierte Glaubensgemeinschaft, der Spionage nachgewiesen wurde und gegen die (16 Imame) ermittelt wird, finanziell unterstützt? Kann das wirklich sein?
Ist den Verantwortlichen nicht klar, dass sie hier Steilvorlagen für die politischen Gegner liefern - und das unmittelbar vor mehreren Wahlen?
Ist das tatsächlich passiert?

Mit freundlichem Gruß,
A. Ihde

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Sehr geehrter Herr Ihde,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Mai 2017, die ich hiermit gerne beantworte.

Nachdem ich mich mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) in Verbindung gesetzt habe, kann ich Ihnen folgendes mitteilen:

Die Behauptung, das BMFSF habe Geldmittel in Höhe von „- immerhin ca. 6,5 Mill. € - zur Förderung des DITIB freigegeben“, ist nicht zutreffend. Der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) wurde aus dem Etat des Einzelplans 17 (BMFSJ) in den Jahren 2015 – 2017 folgende Projektmittel zur Verfügung gestellt:

• 2015: 195.503€
• 2016: 964.405,25€
• 2017: 1.026.711€

Das BMFSFJ hat auf der Grundlage der Kenntnis der Bundesregierung von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit nach § 99 StGB gegen von Diyanet nach Deutschland entsandte und bei DITIB eingesetzte Imame die Mittelauszahlung im Rahmen der laufenden Projektförderung kurzzeitig gestoppt. Die kurzzeitige Unterbrechung der Mittelauszahlung war erforderlich, um die Auswirkungen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens auf die geförderten Modellprojekte der DITIB nachzuvollziehen. Die Prüfung des BMFSFJ zu den in Frage stehenden Projekten ergab, dass keine Verbindungen zwischen den geförderten Projekten und den von Diyanet nach Deutschland entsandte und bei DITIB eingesetzte Imame bestehen.

Aus diesem Grund hat das BMFSJ entschieden, diese Projekte weiterhin zu fördern, da sie den Förderbedingungen entsprechen.

Lieber Herr Ihde, ich hoffe, Ihnen den Sachverhalt ausreichend erläutert zu haben.

Mit herzlichen Grüßen
Matthias Miersch

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