Frage an Matthias Miersch von Frederik G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Miersch,
aktuell befindet sich eine Petition in der Zeichnungsphase welche sich mit den historischen Entschädigungsleistungen gegenüber den Kirchen in Deutschland befasst (Petition 46498).
Es stehen Zahlen von 460 bis 500 Millionen Euro im Raum, die beide Kirchen pro Jahr als "Entschädigung" bekommen.
Wie stehen Sie zu dem Thema, auch aufgrund der der Berichte der letzten Monate über die gewaltigen Rücklagen beider Kirchen. Wäre eine Einstellung dieser Zahlungen mittelfristig möglich?
Sehr geehrter Herr Granna,
vielen Dank für Ihre Frage, ich habe die Antwort mit den Expertinnen und Expertinnen unserer Fraktion rückgekoppelt, denn die Thematik ist sehr komplex:
Bei den Staatsleistungen an die Kirchen handelt es sich um geltendes Recht und um geltende Verträge. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 sind die Kirchen für die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter entschädigt worden. Sie sind für eine Quelle entschädigt worden, die ihnen regelmäßig die Finanzierung ihrer Arbeit sicherte. Deshalb ging und geht um einen Ersatz für die wirtschaftliche Grundlage, die es den Kirchen ermöglicht, Strukturen und Personal zu finanzieren. Den Staatsleistungen an die Kirchen liegen Verträge zugrunde, so dass die Zahlungen nicht einfach eingestellt, sondern nur abgelöst werden könnten.
Eine Ablösung der Staatsleistungen muss im Einvernehmen von Bund, Ländern und den Kirchen erfolgen. Wir sind dafür, Gespräche zu führen, wie diese Staatsleistungen abgelöst werden können. Das Thema ist im Detail sehr komplex, da die Lage in den verschiedenen Bundesländern und Landeskirchen sehr unterschiedlich ist. Die SPD ist zu Veränderungen und zu Gesprächen bereit.
Die aktuelle Debatte trägt sicherlich dazu bei, dass hier Strukturen hinterfragt werden und besonders Transparenz in die Dinge kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Miersch