Frage an Matthias Miersch von Barbara F. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Gibt es Beispiele in der EU oder in Deutschland:
1.) Vorranggebiete zur Errichtung von Biogasanlagen auszuweisen?
2.) zum Schutze und Erhalt der Artenvielfalt den Anbau von Monokulturen durch
regionalplanerische Steurung zu lenken?
Sehr geehrte Frau Frömming,
Sie sprechen mit Ihrer Frage nach der Ausweisung von Vorranggebieten für Biogasanlagen ein Thema an, in dem politisch zurzeit sehr viel Bewegung ist.
Biogasanlagen sind in Deutschland nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB im Außenbereich privilegiert - mit einigen Voraussetzungen zumindest. Dies wurde 2004 im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetz Bau http://de.wikipedia.org/wiki/Europarechtsanpassungsgesetz_Bau vom Bundestag beschlossen. Damit haben Länder und Kommunen zumindest eine Möglichkeit, wie schon früher bei Windkraftanlagen (WKA), eine regionale, raumordnerische Steuerung vorzunehmen.
Auch über die Leitlinien und Grundsätze des Raumordnungsgesetzes §§1 und 2 wird den jeweiligen Gebietskörperschaften, die entsprechende Raumordnungs- und Flächennutzungspläne erstellen, Rüstzeug mitgegeben, um eine Abwägung zwischen den unterschiedlichen Zielen und Gesichtspunkten bei der Aufstellung der entsprechenden Pläne gerecht werden zu können.
Trotzdem gibt es aktuell immer wieder Forderungen, die Hervorhebung der Erneuerbaren Energien (EE) und eine stärkere raumordnerische Steuerung auch in den jeweiligen Bundesgesetzen (BauGB, ROG) zu etablieren - sowohl zur Stärkung des EE-Ausbaus als auch zur Minderung von Konflikten mit den von Ihnen angesprochenen anderen Zielen (Naturschutz/Biodiversität).
Aufgrund der fehlenden Erfahrungen und eines nicht so frühzeitigen und umfangreichen Ausbaus von Biogasanlagen im Großteil der anderen EU-Mitgliedsstaaten wird es erst einmal einen Erfahrungsprozess der jeweiligen Verwaltungen auf den unterschiedlichen Ebenen mit Genehmigungen von Biogasanlagen geben. Ähnliches hat man in Frankreich mit Windkraftanlagen gesehen, als die jeweiligen Körperschaften anfänglich wenig mit diesen Anlagen anfangen konnten, und erst eine Verwaltungspraxis etabliert werden musste. Inzwischen versucht man dort auch über nationale Gesetze raumplanerische Elemente bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu etablieren.
Voraussichtlich Ende Juni/Mitte Juli werden alle EU-Mitgliedstaaten einen Nationalen Aktionsplan Erneuerbare Energien (NREAP) bei der Europäischen Kommission einreichen müssen, so dass dann neue Ergebnisse vorliegen. Die Kommission hatte hierzu eine umfangreiche Vorlage zur Erstellung des NREAP erstellt - und so müssen die EU-Mitgliedsstaaten auch berichten, was sie im Bereich der Raumplanung für den Ausbau der EE tun.
Das Thema Raumplanung und Erschließung von Flächen zur Nutzung von EE wird in dieser Wahlperiode noch ein wichtiges Thema für den Ausbau der EE werden - zum einen für den weiteren Ausbau der Onshore Windkraft, zum anderen, um mögliche Konflikte beim Biomasse-/Biogas-Ausbau zu mindern und zu steuern, so z.B. für eine eventuell Privilegierung von Biogas-Einspeiseanlagen in der Nähe von Gasnetzen.
Ich hoffe, Ihnen den aktuellen Stand ausreichend erläutert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Miersch MdB