Frage an Matthias Miersch von Ulrich H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Miersch,
wieso kann es in Deutschland keine Volksbefragung geben?Dann hätte jeder Bürger hier in Deutschland die Gelegenheit einmal direkt "mitzuwirken".Oder ist das nicht gewünscht?
mfg
U.Hallemann
Sehr geehrter Herr Hallemann,
vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst rein formaljuristisch: In Deutschland sieht die Verfassung aktuell eine Volksbefragung, einen Volksentscheid etc. bislang nicht vor. Die Betonung liegt allerdings auf dem Wort "bislang", da seit einigen Jahren eine umfangreiche Diskussion über die Möglichkeit der Einführung entsprechender Elemente geführt wird. So haben zahlreiche Verfassungen der Bundesländer und der Kommunen Formen der direkten Demokratie aufgenommen. Auch ich habe vor der Wahl stets betont, dass ich mich für direkte Beteiligungsformen einsetze und mich einer entsprechenden Initiative anschließe. Bislang war jedoch die notwendige Zweidrittelmehrheit, die für eine Verfassungsänderung in Bundestag und Bundesrat notwendig ist, nicht zu erreichen. Gerade in den letzten Tagen haben Frank-Walter Steinmeier und der österreichische Bundeskanzler eine Initiative gestartet, auf europäischer Ebene ein Volksbegehren für die Durchführung einer Finanztransaktionssteuer anzuschieben. Sie sehen an diesen Zeilen, dass ich Ihre Meinung teile, wonach Formen der direkten Demokratie auch das Verhältnis zwischen Bürgern/Parlamenten/Regierungen aktivieren können.
Allerdings möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich auch Grenzen in dieser Frage sehe, da einige Sachverhalte derart komplex sein können, dass eine Entscheidung mit ja oder nein zu kurz greift. Auch muss darauf geachtet werden, dass es Grenzen bei Themen gibt, bei denen Emotionen möglicherweise unkalkulierbare Folgen haben können. Diese Probleme lassen sich nach meiner Einschätzung aber überwinden, so dass sie für mich kein Argument sind, gänzlich auf diese Möglichkeit zu verzichten.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass selbst das Deutsche Grundgesetz eine Form der direkten Demokratie beinhaltet, in dem es im letzten Artikel der Verfassung ausführt, dass die geltende Verfassung durch eine neue ersetzt wird, wenn sich das deutsche Volk eine entsprechende neue Verfassung gibt.
Ich hoffe, mit diesen Ausführungen Ihrer Frage gerecht geworden zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Miersch MdB