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Matthias Miersch
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Frage von Gerhard H. •

Frage an Matthias Miersch von Gerhard H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr.Mirsch,

mein Sohn ist ausgebildeter Krankenpfleger und muss als Wehrdienstverweigerer in Kürze
seinen Zivildienst ableisten.Da er seine Ausbildung in einem Krankenhaus der Region
Hannover erhalten hat,darf er den Ersatzdienst in keinem der zwölf angeschlossenen Krankenhäuser des Klinikums Hannover leisten.
Weil er nach seiner Ausbildung zu den Wahrendorffschen Kliniken wechselte,darf er auch in
keiner der dort angeschlossenen Einrichtungen als Zivildienstleistender beschäftigt werden.

Meine Frage dazu:
Ist diese durch nichts zu rechtfertigende, unnötige Gängelei,die ihren Ursprung in den
sechziger Jahren des letzten Jahrhundert haben mag,noch zeitgemäß?
Dies zu ändern,wäre eine Reform,die kostenneutral,ihren Namen auch verdient.

Für meinen Sohn ist die bestehende Regelung ein Beitrag zur sogenannten
Politikverdrossenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Heuer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heuer,

vielen Dank für Ihr Schreiben über abgeordnetenwatch.de.

Die bestehende Gesetzeslage hat zur Grundlage, dass der abzuleistende Zivildienst „arbeitsmarktneutral“ sein soll. Ehemalige oder zukünftige Beschäftigte sollen während des Zivildienstes nicht zu billigen Arbeitskräften werden. Ich halte dieses Argument auch im aktuellen Arbeitsmarktkontext, beispielsweise vor dem Hintergrund der Verlagerung regulärer Arbeit in die Leiharbeit, für nachvollziehbar. Ursprünglich fand dieses Gesetz sogar bei einem geleisteten Praktikum Anwendung. Diese Regelung wurde jedoch auf Initiative der SPD-Fraktion hin mit dem 3. Zivildienstgesetzänderungsgesetz entschärft.

Es gibt Ausnahmeregelungen für solche Fälle, bei denen der ehemalige Auszubildende oder Beschäftigte zum Zivildienst herangezogen werden kann, nämlich wenn in der Beschäftigungsstelle Schwerstbehinderte oder Schwerstkranke betreut werden und diese durch eine Unterbrechung der Betreuung unvertretbare und unvermeidbare Beeinträchtigungen hinnehmen müssen.

Ich kann die Frustration Ihres Sohnes durchaus nachvollziehen, es gibt jedoch unter Umständen Möglichkeiten, eine individuelle Lösung zu finden. Am besten setzen Sie oder Ihr Sohn sich hierfür mit meinem Berliner Büro unter der Telefonnummer 030-227 71679 in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Miersch, MdB

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