Porträt Matthias Helferich, MdB
Matthias Helferich
AfD
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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrter Herr MdB Matthias Helferich im Fußball gibt es den Videobeweis. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass dieser (zumindest Tonaufnahmen) auch bei Gericht bzw. bei Behörden eingeführt wird.

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AfD

Der Videobeweis im Fußball ist bis heute umstritten (https://www.deutschlandfunkkultur.de/videobeweis-im-fussball-102.html) und die Frage, ob er zu mehr Gerechtigkeit geführt hat, nicht abschließend beantwortet (https://www.sportschau.de/fussball/bundesliga/pro-var-abschaffen-pro-und-contra-100.html) (https://www.sportschau.de/fussball/bundesliga/contra-var-abschaffen-pro-und-contra-100.html). Das liegt unter anderem in der Komplexität des Sports begründet. Eine Gerichtsverhandlung ist nicht minder komplex, viele Entscheidungen deutlich komplexer als die Frage nach der Richtigkeit einer Abseitsentscheidung.

 

Dementsprechend verwundert es nicht, dass auch die Debatte um die digitale Aufzeichnung von Gerichtsprozessen hitzig geführt wird (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/digitaler-aufzeichnung-von-strafverhandlungen-droht-blockade-in-bundesrat). So nachvollziehbar die Hoffnung auf gerechtere Urteile durch eine digitale Aufzeichnung der Hauptverhandlung erscheint, mangelt es bereits an der Datengrundlage zu der Problematik. Es ist also gar nicht belegt, ob und wie häufig es zu ungerechten Urteilen aufgrund falscher Auslegung der Aussagen kommt.

 

Während nicht bewiesen ist, ob das Problem überhaupt existiert, stellt die vermeintliche Lösung – die digitale Aufzeichnung – die Justiz jedoch vor reale Schwierigkeiten. Bereits jetzt geht die überwiegende Mehrheit der Richter davon aus, dass technische Probleme die Abläufe im Prozess verzögern werden und jeder zweite Richter befürchtet dass Urteile zukünftig aufgrund von technischen Problemen anfechtbar werden (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/umfrage--richter-erwarten-von-digitalisierung-der-gerichtssaele-kostenvorteile-fuer-alle). Außerdem ist durch die Aufzeichnung mit einer Mehrbelastung der bereits jetzt zumeist überlasteten Justiz zu rechnen (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/rekord-offene-verfahren-100.html).

 

Neben der Frage der praktischen Realisierung gibt es weitere Gründe, die gegen eine digitale Aufzeichnung der Hauptverhandlung sprechen. So könnten Zeugen durch die Aufzeichnung aus Angst vor einer Veröffentlichung eingeschüchtert werden. Die vorgesehene Möglichkeit auf Landesebene neben der Tonaufnahme eine visuelle Aufzeichnung zu ermöglichen, kann zudem zu einem verfahrenstechnischen Flickenteppich führen.

 

Wenn man tatsächlich an einer möglichst guten Regelung in diesem Bereich interessiert wäre, würde man zunächst im Rahmen eines Pilotprojekts einzelne Testversuche realisieren, bevor man eine digitale Aufzeichnung der Hauptverhandlung - wie aktuell geplant – flächendeckend einführt. (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw46-de-hauptverhandlungsdokumentation-976608) Dort würde sich zeigen, ob tatsächliche Vorteile den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Aufgezeichneten sowie die (Mehr-)Belastung der Justiz rechtfertigen.

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