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Matthias Heider
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Frage von Johann D. •

Frage an Matthias Heider von Johann D. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Heider,

was spräche gegen die Streichung sämtlicher Verbrauchssteuern (Umsatzsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, etc.) bis auf die Umsatzsteuer, die dann zur Lenkungswirkung auf diverse Güter in mehr als den derzeit existierenden Steuersätzen von 7% und 19% erhoben wird?

MfG

Diestelberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf eine Umstellung der Verbrauchssteuern in Deutschland eingehen. Gerne möchte ich Ihnen dazu meine Position erläutern.

Aus meiner Sicht sprechen insbesondere zwei Gründe gegen die Streichung. Zum einen handelt es sich bei der Umsatzsteuer um eine Besteuerung der Konsumenten. Unternehmer können durch den Vorsteuerabzug sich die gezahlte Umsatzsteuer zurückzahlen lassen, damit würden bei Ihrem Vorschlag Unternehmer als Steuersubjekte wegfallen, was ein erheblicher Nachteil dieser Umstellung wäre.

Der zweite Grund ist, dass ein wesentlicher Aspekt von Verbrauchssteuern die Lenkungswirkung ist. Durch die Erhöhung der relativen Preise durch eine Verbrauchssteuer auf bestimmte Güter kann der Konsum dieser Güter verringert werden. Dies ist insbesondere bei der Besteuerung von Tabakprodukten zu beobachten. Obwohl in den vergangenen Jahren das zur Verfügung stehende Einkommen gestiegen ist, kam es auch aufgrund der Anpassung der spezifischen Verbrauchsteuern zu einem Rückgang im Konsum der besteuerten Produkte. Würde man Ihrem Vorschlag folgen, ständen diese individuellen Instrumente zur Anpassung einzelner Preise nicht mehr zur Verfügung.

Es ist hingegen jedoch richtig, dass einzelne Verbrauchssteuern auf Ihre Wirksamkeit und Rechtfertigung hin überprüft werden müssen. Denn diese Steuern gehen mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand einher und stellen Unternehmen vor zusätzlichem Aufwand, der gerechtfertigt sein muss.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Heider