Frage an Matthias Heider von Ronald K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Heider
Bezgl. der diskriminieren Wirkung der automatischen Gesichtserkennung und der damit in Deutschland einhergehenden öffentlichen Diskussion möchte ich Ihre Meinung zu diesem Thema erfahren:
1. Halten Sie eine Gesichtserkennung im Rahmen der Arbeit von Polizei oder anderer staatlicher Akteure trotz der diskriminierenden Wirkung, der einfachen Umgehungsmöglichkeiten, der hohen false-positiv-rate und des Missbrauchspotentials für notwendig ?
2. Wir werden Sie bei möglichen Abstimmungen im Bundestag trotz der unter 1. beschrieben Gefahren für unsere Demokratie abstimmen ?
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank für Ihre Antworten
R. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie auf Möglichkeiten der automatischen Gesichtserkennung eingehen. Gerne möchte ich Ihnen meine Position kurz darlegen.
Die automatische Gesichtserkennung kann einen erheblichen Sicherheitsgewinn bedeuten. Dabei kommt es jedoch darauf an, dass das Instrument nur zielgerichtet und in einem genau abgesteckten rechtlichen Rahmen eingesetzt wird. Dabei darf es keine Totalüberwachung geben. Es werden lediglich Videoaufnahmen mit einer streng begrenzten Fahndungsdatei abgeglichen. Sollte kein Treffer erzielt werden, werden die Daten sofort gelöscht. Dies ist für mich ein wichtiger Punkt. Außerdem darf das System nur bei schwerwiegenden Verbrechen eingesetzt werden. Weiterhin ist das Instrument nicht als Stand-Alone-Lösung zu verstehen, sodass irrtümlich als positiv angezeigte „Treffer“ verhindert werden können.
Aus meiner Sicht ist es richtig, die rechtliche Grundlage für den Einsatz zu schaffen. Zustimmen werde ich allerdings nur, wenn die obengenannten Bedingungen erfüllt sind und der Einsatz nach datenschutz- und grundrechtskonform gewährleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider