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Frage von Bettina G. •

Frage an Matthias Heider von Bettina G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag sehr geehrter Herr Dr.Heider,

mein Name ist B. G., ich bin Mutter zweier schulpflichtiger Kinder. Meine Kinder sind ungeimpft und so soll es bleiben.

Ich wende mich heute an Sie, um meiner Besorgnis über das geplante sogenannte Masernschutzgesetz Ausdruck zu veleihen.
Ich habe folgende Fragen an Sie:

1) Wie sehen Sie dieses Vorhaben, faktisch ein Impfzwangsgesetz, im Zusammenhang mit dem Grundgesetz, mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit?
Meine Meinung dazu ist, dass dieses Zwangsimpfungsgesetz gegen das Grundgesetz verstösst. Bitte erklären Sie mir, wenn Sie dies anders beurteilen, Ihre Sicht hierauf.

2) Wer haftet für einen zu erwartenden Impfschaden? Bei mir wurden durch mehrere Impfungen gesundheitliche Probleme ausgelöst, die allerdings von den Ärzten seinerzeit als nicht mit den Impfungen in Bezug stehend abgetan wurden. Mit deshalb sind meine Kinder ungeimpft. Ich befürchte für meine Kinder eine ähnliche, möglicherweise genetisch weitergegebene allergische Reaktion auf Impfungen. Wer garantiert mir, dass die verwendeten Stoffe frei von Giften und Allergenen sind?
Wer kommt für Folgeschäden auf?
Ist die Anerkennung von Impfschäden im Fall einer zwangsweisen Impfung mit einer Beweislastumkehr verbunden, so dass nunmehr der Arzt und/oder Impfstoffhersteller beweisen muss, dass der Gesundheitsschaden nicht mit der Impfung zusammenhängt?

3) Können Sie sich vorstellen, dass Sie mit anderen Abgeordneten zusammen das geplante Gesetz insoweit verändern, dass eine Verfassungsklage gegen dieses Gesetz (und die wird kommen!!) dann zumindest aufschiebende Wirkung haben wird?
Meine Befürchtung, und auch die vieler anderer Eltern ist, dass Fakten geschaffen werden sollen. Halten Sie dies für eine gute Politik?
5) Wussten Sie, dass die Impfstoffe z. T. Krebszellen und Teile davon (Reste der Nährböden) und Nervengifte wie z. B. Aluminium enthalten? Halten Sie es für gut, Kindern so etwas einzuspritzen?

Freundliche Grüße
Bettina Geig

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehme ich zu den von Ihnen angesprochenen Fragen Bezug. Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Obwohl die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt, folgt aus der Vorgabe, dass bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG). Der Eingriff ist durch die damit verfolgten öffentlichen Ziele des Gesundheitsschutzes jedoch gerechtfertigt.

Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass er sehr wirksam und sicher ist. Die heutigen Impfstoffe sind sicherer als je zuvor. Im Rahmen einer ausführlichen Impfberatung mit dem behandelnden Arzt können etwaige spezifische Risiken aufgeklärt werden. Denn wenn begründet werden kann, dass eine Person aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, finden die beschlossenen Regelungen keine Anwendung. Solche Situationen treten allerdings nur in seltenen Fällen auf.

Die heute verwendeten Impfstoffe haben sich in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert und werden immer wieder anhand neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse auf ihre Sicherheit überprüft. Generell gilt, dass es sowohl nach ärztlichem Standesrecht wie auch nach Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben ist, Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Das Institut bewertet diese Meldungen im Hinblick auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung mit dem Ziel, mögliche Risikosignale sehr seltener Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Somit ist sichergestellt, dass auch nach der Zulassung die Impfstoffe einer kontinuierlichen Sicherheitskontrolle unterliegen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit dem beschlossenen Gesetz einen wertvollen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten können.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider