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Frage von Kai S. •

Frage an Matthias Heider von Kai S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Heider,

die Süddeutsche Zeitung berichtete am 30. Oktober 2019 im Beitrag "Warum Erdgas ein schlechter Ersatz für die Kohle ist" darüber, dass auf dem Weg von Gasfeldern zu Kraftwerken Erdgas verloren gehe, dessen Hauptbestandteil Methan sei, das um ein Vielfaches stärker zur Erderwärmung beitrage als Kohlendioxid. Siehe: https://www.sueddeutsche.de/wissen/erdgas-heizung-methan-1.4655930

Sollen bei der geplanten CO2-Bepreisung auch die durch Produktion und Transport von Erdgas auftretenden Emissionen unverbrannten Methans berücksichtigt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Kai Simmerl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der sogenannte "Methanschlupf" wird nicht von der CO2-Bepreisung erfasst.

Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) setzt nämlich bei den Inverkehrbringern von Kraft-und Brennstoffen an. Dies bedeutet, dass Gaslieferanten oder Ölhändler für jede Tonne CO2, die durch ihre verkauften Produkte emittiert werden, ein Verschmutzungsrecht kaufen müssen (ab 2021: 10 EUR). Der Methanschlupf wird somit nicht erfasst, da Methan nicht in Verkehr gebracht wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider