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Frage von Thomas M. •

Frage an Matthias Heider von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Heider,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Widerspruchslösung“. Die Widerspruchslösung sowie die Entscheidungslösung wurden in den letzten Jahren immer wieder vielfach diskutiert. Ich kann Ihren Standpunkt zum Thema Organspende durchaus verstehen, insbesondere weil sie selbst betroffen sind.
In Deutschland gilt bei der Organspende die sogenannte Zustimmungslösung. Bei einer Zustimmungslösung muss der Verstorbene zu Lebzeiten, z.B. per Organspenderausweis, einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt dem verantwortlichen Arzt keine Zustimmung vor, können die Angehörigen im Rahmen der „erweiterten Zustimmungslösung“ über eine Entnahme nach dem Tod entscheiden. Entscheidungsgrundlage ist der ihnen bekannte oder der mutmaßliche Wille des Verstorbenen.
In Deutschland gilt damit eine andere Regelung als in großen Teilen Europas. In den meisten europäischen Staaten (z.B. Frankreich, Österreich, Belgien, Italien) gilt die sogenannte „Widerspruchslösung“. Dabei dürfen jedem Verstorbenen Organe und Gewebe entnommen werden, es sei denn, dieser hat zu Lebzeiten einer Entnahme ausdrücklich widersprochen und dies dokumentieren lassen, etwa in einem landesweiten Widerspruchsregister.
Eine Organspende ist ein Akt von hohem moralischen Wert und eine besondere Form des Zeugnisses der Nächstenliebe über den Tod hinaus. Viele Menschen in Deutschland sind prinzipiell bereit, Organe zu spenden: Befragungen zufolge denken 80 Prozent der Bevölkerung positiv über eine Organspende und würden einer Entnahme.
Dennoch haben laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung lediglich 36 Prozent der Bevölkerung Organspenderausweise, die also klar eine Aussage über Organspende-Bereitschaft dokumentieren.
Die Organspenden in Deutschland waren daher zuletzt auf dem Tiefpunkt. Die Zahl der Spender erreichte 2017 einen Tiefpunkt von 797. Demgegenüber standen 10.000 Patienten auf der Warteliste, die auf ein lebensrettendes Organ, auf mehr Lebensjahre hoffen.
Dies führt sogar dazu, dass Deutschland Organe aus Ländern importiert, in denen die Widerspruchslösung gilt.
Die niedrigen Spenderzahlen in Deutschland haben nun dazu geführt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Thema erneut aufgegriffen und die doppelte Widerspruchslösung vorgeschlagen hat. Damit sollen Bürgerinnen und Bürgern im Falle eines Hirntods automatisch Organe entnommen werden können, es sei denn, sie haben zu Lebzeiten aktiv dagegen gestimmt. Nach dem Hirntod können zudem noch die Angehörigen einer Organentnahme aktiv widersprechen. Das bedeutet, dass automatisch jeder als Spender gilt. Dann soll man dazu aber zu Lebzeiten ausdrücklich Nein sagen können, ansonsten sind als doppelte Schranke auch noch die Angehörigen zu fragen.
Ich begrüße diese Initiative und werde sie unterstützen. Mit der doppelten Widerspruchslösung soll niemand zur Organspende gezwungen werden, lediglich zur Entscheidung über die Organspende. In der aktuellen rechtlichen Situation bedeutet Schweigen eine Ablehnung der Organspende. Die Widerspruchslösung dagegen entlastet die Angehörigen in einer ohnehin hoch belasteten Phase der Trauer und ist ein guter Kompromiss zwischen Nächstenliebe und mündiger Entscheidung über den eigenen Körper über den Tod hinaus.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Heider