Frage an Matthias Heider von Willi R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr.Heider.
In vielen Medien wird derzeit der Plan der Bundesregierung, die unter der Niedrigzinsphase leidende Versicherungsbranche zu entasten, diskutiert.
So sei beabsichtigt die verbürgten Leistungen aus dem Garantiezins und der Bewertungsreserve neu zu regeln, evtl ganz zu streichen.Dies auch rückwirkend für bestehende Verträge. Betroffen wären Direktversicherungen, die meißten Riester und Rürup-Renten. Ein wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge, wie sie immer schon von allen Parteien dringlich empfohlen wurde, würde somit einer Enteignung anheim fallen. Wie ist dieses angekündigte Vorhaben in eine Betrachtung der Gesamtsituation einzuordnen? Mit Gesamtsituation ist gemeint, dass gerade erst einige Wochen nach der stattlichen Erhöhung der Bezüge der Bundestagsabgeordneten eine radikale Kürzung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen (Altersvorsorge) für Versicherte verhandelt werden soll. Gemeint ist auch, dass nach vorliegenden belastbaren Zahlen die Gewinne der z.B.Allianz Versicherung AG und die Gehälter der Vorstände von 2011 zu 2012 drastisch gestiegen sind. So z.B. Betrug die Dividende der Allianz-Lebensversicherung im Jahr 2012 € 5,20 pro Aktie = 4,14% Verzinsung. Der Gewinn Betrug im Jahr 2012 9,5Mrd.€ .Das Gehalt des ceo betrug 6,62 Mio.€, das des Vorstandes 44,7 Mio.€.
Eine NiedrigzinsPhase soll als die Versicherer notleidend erscheinen lassen.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen wie Ihre Ansicht zu dieser Sache ist.
Mit freundlicher Hochachtung
Willi Ring Wenden den 14.03.2014
Sehr geehrter Herr Ring,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 14.03.14, in welcher Sie auf die aktuelle Berichterstattung zu geplanten Veränderungen bei Lebensversicherungsverträgen und auf die Diätenerhöhung von Abgeordneten eingehen.
Ich kann verstehen, dass Sie aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs eine Verbindung zwischen diesen beiden Themen ziehen. Ich möchte Ihnen deswegen die Hintergründe für die geplanten Regelungen darstellen.
Ziel der geplanten Regelung zu den Lebensversicherungen soll ein Ausgleich zwischen den Interessen heutiger und späterer Versicherungsnehmer sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versicherungsnehmer auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten angemessene Erträge aus ihren Lebensversicherungen erhalten. Wir als CDU/CSU-Fraktion haben gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir Lösungsvorschläge zum Umgang mit den Folgen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes erarbeiten wollen, um im Interesse der Versichertengemeinschaft geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Risikotragfähigkeit und Stabilität der Lebensversicherungen zu treffen. Dabei geht es uns nicht darum, die Aktionäre der Versicherungen zu schonen oder eine Verschiebung der Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Gunsten der Versicherungsunternehmen auf Kosten der Versichertengemeinschaft vorzunehmen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Daher ist noch offen, wie die Regelungen im Einzelnen aussehen werden.
Der Gesetzentwurf der Abgeordnetenentschädigung steht damit in keinem Zusammenhang. Er stützt sich auf Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Diese Kommission rät, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung eines Richters an einem obersten Gericht des Bundes zu orientieren, was auch der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Heider MdB