Frage an Matthias Heider von klaus-peter l. bezüglich Soziale Sicherung
guten Tag Herr Heider
Heute habe ich bei einer Filiale der Sparkasse Lüdenscheid, nicht bei meiner Hausbank (Sparda-Bank West), Geld abgeholt!
Egal welchen Betrag ich eingegeben habe, immer 3,90€ Bearbeitungsgebühr!
Ich rechne ab und zu mal wieder in DM um und kam auf die Summe von 7,627737DM!
Das ist einfach unglaublich!
Ich hole nicht irgendjemanden Geld ab - sondern - mein Geld ab!
Ich finde, da sind Sie als Politiker fordert, ggf. mit neuen Rahmenbedingungen (Gesetzen).
Nicht nur ich, sondern auch viele andere Leute, empfinden das auch als unglaubliche Abzocke!
Klar, müssen die Sparkassen die Geräte aufstellen, warten, bestücken und instand halten!
Aber - sie sparen dadurch auch Personal und damit Kosten ein!
Nur zur Erinnerung:
Die Sparkassen sind bis auf wenige Ausnahmen, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute!
Die Sparkassen haben die Geld-und Kreditversorgung der Bevölkerung in ihrem regionalen Bereich zu gewährleisten sowie den Mittelstand zu fördern.
Dem Kreditinstitut ist die Aufgabe gestellt, aus dem öffentlichen Interesse erwachsende oder darin begründete Bankgeschäfte zu erledigen.
Der Eigentümer oder die Trägerkörperschaft ist das Land oder die Gemeinde, ggf. der Staat!
Und - wer ist der Staat?
Ich überlege, ob ich eine Klage in Straßburg, vor dem europäischen Gerichtshof anstrebe.
Der EU in Brüssel sind die Sparkassen schon lange ein Dorn im Auge!
Warum bestimmt die Politik nicht einfach, das die unterschiedlichen Sparkassen sich zusammensetzen und einen, für alle, tragbaren Kompromiss mit bezahlbaren Gebühren ausarbeiten?!
mfg. Klaus-Peter Lorentz
Sehr geehrter Herr Lorentz,
Sie sprechen mit Ihrem Schreiben vom 18. Februar 2013 zum Thema Gebühren bei Bankautomaten ein Thema an, dass viele Bürgerinnen und Bürger durchaus zu Recht mit Unverständnis wahrnehmen.
Laut Erhebungen des Bundeskartellamtes verlangen Sparkassen durchschnittlich 4,26 Euro pro Fremdabhebung. Bei Genossenschaftsbanken liegt die Gebühr im Durchschnitt bei 3,90 Euro. Im Unterschied dazu haben sich die Privatbanken auf Drängen der Bundesverbraucherschutzministerin, Ilse Aigner (CSU), bereits 2011 darauf geeinigt, von Fremdkunden eine Gebühr von maximal 1,95 Euro zu erheben.
Rein rechtlich betrachtet gibt es allerdings weder einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts für Fremdabhebungen, noch existieren spezielle Vorschriften zur Höhe dieser Entgelte. In der Europäischen Union existieren ebenfalls keine speziellen Vorschriften zur Höhe der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten in Deutschland noch im Ausland. Grundsätzlich sind Entgelte nur dann unwirksam, wenn sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch „sittenwidrig“ sind.
Auch eine staatliche Begrenzung der Preise bedürfte unter den Gesichtspunkten der Vertrags- und der Berufsausübungsfreiheit allerdings eines besonderen Rechtfertigungsgrundes. Eine solche Rechtfertigung ist gegenwärtig jedoch nicht ersichtlich. Grundsätzlich bildet sich ein wettbewerbskonformer Preis am Markt, solange keine Kartellabsprachen getroffen werden oder eine marktbeherrschende Stellung missbraucht wird. In solchen Sachen ist das Bundeskartellamt zuständig, nicht der Gesetzgeber.
Ob bezüglich der Fremdabhebung an Geldautomaten Kartellrechtsverstöße vorliegen, wird bereits vom Bundeskartellamt geprüft. Ich hoffe sehr, dass das Bundeskartellamt, die laufende Überprüfung bald abschließt und bei Verstößen dafür sorgt, dass eine ausufernde Geschäftspolitik unterbunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Heider MdB