Frage an Matthias Heider von Franz-Josef K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Heider,
kann es sein, dass Arbeitslose, die weder ALG I noch ALG II von der Arbeitsagentur erhalten und nur einen Minijob (Verdienst < 400 €) haben, einen Krankenkassenbeitrag von 143,51€ bezahlen, während Personen, die 401€ verdienen, zumindest nach meiner Berechnung nur einen Beitrag von 32,88€?
Kann es sein, dass die Krankenkassen zusätzlich zu diesen 143,51€ noch vom Minijob-Arbeitgeber einen Pauschalbetrag erhalten?
Kann es sein, dass also die Ärmsten in Deutschland noch zusätzlich bestraft werden, während die Krankenkassen auch von diesem Personenkreis noch relativ viel Geld erhalten?
Aus Telefonaten mit der Bundesknappschaft und Frau Neubert vom BMAS (02.08.11, ca. 9:15 Uhr) ergeben sich die oben angegebenen Aussagen.
Mit nachdenklichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis
Franz-Josef Klur
Sehr geehrter Herr Klur,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. In Ergänzung zu Ihrem vorangegangenen Telefonat mit meinem Büro antworte ich Ihnen gerne.
Der Arbeitgeber zahlt für einen 400-Euro-Minijobber Pauschalbeträge in Höhe von 13 Prozent zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung, 0,6 Prozent für die Umlage 1, 0,14 Prozent für die Umlage 2 und 2 Prozent Steuern. Bei genau 400 Euro wären dies 122,96 Euro. Für den Arbeitgeber entstehen also Kosten von insgesamt 522,96 Euro.
Der Pauschalbetrag muss auch für Personen entrichtet werden, die bereits aufgrund anderer bestehender Versicherungspflichten (z.B. aufgrund einer bestehenden Hauptbeschäftigung oder einer freiwilligen Krankenversicherung) Krankenversicherungsbeiträge zahlen. So kann es grundsätzlich zu der Situation kommen, dass Arbeitslose, die sich aufgrund ALG II-Leistungen ausschließender Vermögensbestände freiwillig versichern müssen, auch über den Arbeitgeber ihres Minijobs Pauschalbeiträge in die Kranken- und Rentenversicherung entrichten.
Daher kann es unter Umständen für beide Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) lohnend sein, den Minijob in eine Beschäftigung in der Gleitzone (Midijob, 401 – 800 Euro) zu überführen. Für den Arbeitnehmer ergibt sich eine (neue) Sozialversicherungspflicht; für den Arbeitgeber können sich geringere Beiträge zu den Sozialkassen ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Heider MdB