Frage an Matthias Heider von Jan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Heider,
im sogenannten ELENA-Verfahren, welches in der letzten Bundestags-Wahlperiode mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen wurde, werden sensible Daten über jeden Arbeitnehmer zentral bei der "Zentralen Speicherstelle" gespeichert. Für dieses Verfahren ist, soweit ich das erkennen konnte, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zuständig, in dem Sie Mitglied sind.
Laut § 103 Abs. 4 SGB IV hat jeder unfreiwillige "Teilnehmer" am ELENA-Verfahren gegenüber der Zentralen Speicherstelle Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
Daher habe ich die ZSS zur Auskunft aufgefordert (was bereits nicht einfach war, weil eine Kontaktadresse schwer zu finden ist). Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass der Auskunftsanspruch bis 2012 nicht realisierbar sei. Somit wurde mir die rechtlich vorgeschriebene Auskunft verweigert - es wird offen gegen geltendes Recht verstoßen.
Wie kann die Regierung einen solchen offenen Rechtsbruch durch öffentliche Stellen dulden? Wie konnte es überhaupt dazu kommen? Welche unmittelbaren Maßnahmen werden getroffen, um das Problem zu lösen?
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass das Datenmonster "ELENA" wieder abgeschafft und die bereits gespeicherten Daten vollständig gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Schejbal
Sehr geehrter Herr Schejbal,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Datensatz des ELENA-Verfahrens umfasst die vom Arbeitgeber an die Speicherstelle zu meldenden Angaben. Alle diese Angaben stammen aus vorhandenen Daten wie etwa der Entgeltabrechnung der Arbeitgeber und dienen auch heute schon in Papierform der Prüfung und Berechnung von Sozialleistungen. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für eine Antragstellung- und -bearbeitung der Sozialleistungen gebraucht werden. Danach, spätestens aber nach fünf Jahren werden sie wieder gelöscht.
Das ELENA Verfahren startete zum 1. Januar 2010 - zunächst mit der Entgeltdatenmeldepflicht für alle Arbeitgeber. Danach folgt nun eine Testphase, in der Datenabrufe von der Zentralen Speicherstelle (ZSS) getestet werden, um sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Diese sind gesetzliche Voraussetzung für die Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten. Ab dem 1 .Januar 2012 nimmt das ELENA-Verfahren seinen Betrieb vollständig auf. Dann können alle Abrufenden Stellen die benötigten Entgeltdaten abrufen, nachdem der jeweilige Teilnehmer sein Einverständnis mit seiner Signaturkarte erklärt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Heider MdB