Frage an Matthias Groote von Syri P. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Groote
Halten sie es für sinnvoll die Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen durch Kontrollen vor dem Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, um weitere Amokläufe zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen,
Syri Petersen
Sehr geehrte Frau Petersen,
zu erst möchte ich mich für Ihr Interesse und Ihre Anfrage zum Thema Sicher-heitskontrollen an Schuleingängen bedanken.
Der dritte Amoklauf an einer deutschen Schule seit 2002 hat mich sehr erschüttert. Es muss sichergestellt werden, dass sich eine solche Tragödie möglichst nie wieder wiederholt.
Als Reaktion auf den ersten Amoklauf im Jahr 2002 wurde das deutsche Jugendschutzgesetz verschärft, unter anderem wurde die USK-Prüfung (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) verbindlich. Auch das Waffenrecht wurde erneuert. Pump-Guns sind verboten worden und es wurden neue Verwahrvorschriften vorgegeben. Immer wieder wird das Gewaltsteigerungspotenzial von Killerspielen diskutiert. Dass diese Diskussion immer dann forciert wird, wenn es zu einem tragischen Amoklauf gekommen ist, ist der Debatte nicht hilfreich und erscheint als Aktionismus.
Nach dem tragischen Amoklauf von Winnenden, gibt es wieder Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts und einem Verbot von Killerspielen. Dieses Mal werden daneben Zugangssicherungssysteme an Schulen gefordert.
Ich halte es nicht für zielführend, Schulen durch Zugangssysteme in Hochsicherheitsbereiche zu verwandeln. Die Schülerinnen und Schüler werden durch solche Maßnahmen permanent an die Gefahr von Gewalttaten erinnert. Hieraus resul-tiert ein Klima der Angst, das im Schulalltag nichts zu suchen hat.
Als Argument für den Einsatz von Sicherungssystemen wird oft aufgeführt, dass die Amokläufer von Winnenden, Emsdetten und Erfurt ehemalige Schüler waren und Zugangssysteme ihnen den Zutritt zu den Schulen unmöglich gemacht hätten. Zunächst lassen sich solche Systeme auch überwinden, z.B. durch das Entwenden einer Chipkarte, die den Zutritt zum Gebäude eröffnet. Außerdem greift diese Maßnahme nicht die Ursachen der Amokläufe auf, sondern versucht sie nur von einem Ort zu verdrängen.
Sinnvoller scheint es daher zu sein, zwei wichtigen Faktoren Beachtung zu schenken. Als erstes gilt es festzuhalten, dass die Täter ehemalige Schüler waren und zweitens leichten Zugriff auf Waffen hatten.
Meiner Meinung nach sollte überlegt werden, mehr Schulpsychologen einzustellen. Derzeit liegt die Betreuungsquote bei 1:16.000 Schülerinnen und Schülern. Der Einsatz von Psychologen kann solche Taten, die oft aus Frustrationen über den Schul- und Lebensalltag entstehen, verhindern helfen. Deswegen ist dieser Punkt besonders wichtig.
Außerdem muss das Waffengesetz konsequent umgesetzt werden. Waffen in Privathaushalten müssen stets verschlossen und getrennt von der Munition gelagert werden. Verstöße gegen das Waffengesetz sollten außerdem als Straftaten und nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten behandelt werden.
Es gibt Überlegungen, Waffen oder die Munition zentral zu lagern und damit den Zugriff zu erschweren. Der Aspekt der Zentralenwaffenlagerung wurde schon 2002 diskutiert und wieder verworfen, weil in den Schützenvereinen sonst riesige "Waffenlager" entstanden wären. Sportschützen dürfen bisher, neben Jägern und einigen anderen Personen Waffen im Privatbesitz haben und zu Hause ver-wahren. Doch diese Zentrallager ausreichend vor Einbrüchen zu schützen ist nicht realistisch. Die zentrale Lagerung von Munition hingegen ist neu in der Diskussion und könnte als Sicherungsmaßnahme sinnvoll sein. Es ist nicht ersicht-lich, warum Sportschützen ihre Munition zwangsläufig zu Hause aufbewahren müssen. Umstritten sind ebenfalls die vorgeschlagenen unangemeldeten und verdachtsunabhängigen Kontrollen, ob die Vorschriften zur Aufbewahrung der Waffen eingehalten werden. Sollten diese verfassungsrechtlich möglich sein, also Artikel 13 Grundgesetz nicht verletzen, sollten auch diese Möglichkeit in Be-tracht gezogen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen eine zufriedenstellende Antwort habe geben können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr Matthias Groote