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Frage von Norbert S. •

Frage an Matthias Groote von Norbert S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag, Herr Groote!

In Ihren Antworten auf die vorangehen Fragen schreiben Sie immer nur schwammig über "die E-Zigarette". Sie wissen ganz genau was uns Sorgen macht - weniger eine eventuelle apothekenpflicht, sondern die Zulassungspflicht und -fähigkeit der diversen Bestandteile. Darum frage ich Sie hier konkret nach diesen Punkten:

Fachkundigere Dampfer haben berichtet, dass die Medizinrichtlinie unter anderem vorschreibt, dass eine Dosis des Wirkstoffs nur in genau kontrollierten Dosen abzugeben sei. Dies ist offensichtlich mit einer heute üblichen "E-Zigarette" genauso wenig möglich wie mit einer Tabak-Zigarette. Außerdem gäbe es da Regelungen, die Aromavielfalt betreffend. Das würde auch bedeuten, dass heute üblicherweise separat verkaufte Liquid in Zukunft nur noch in vorgefüllten, nicht nachfüllbaren Kartuschen für proprietäre Verdampfersysteme. Können Sie mir verbindlich bestätigen, dass in Zukunft Zulassungen gibt für:

1. Separate, nikotinhaltige aromatisierte Liquids (in heute üblichen Mengen)
2. Nikotinhaltige Basis für Selbstmischer (in heute üblichen Mengen)
3. Nikotinfreies PG und VG für Selbstmischer
4. Lebensmittelaromen?

Und was ist mit der Hardware? Wird sie Zulassungspflichtig? Wenn ja, kann es Zulassungen geben für:

5. Akkus und variable Akkuträger
6. Verdampfer
7. Selbstwickelverdampfer

Und Sie beschreiben ganz vage, dass ein zeit- und kostenintensiver Teil der Zulassung entfallen könnte. Könnte oder wird? Wer entscheidet das?

Selbst wenn er entfällt: Was kostet so eine Zulassung dann konkret? Statt der heute typischen 3 Millionen "nur" noch eine Million?

Ist so eine Zulassung dann für jede Produktvariante (Nikotin/Basis/Aroma-Kombination bei Liquid) nötig?

Wer soll das bezahlen können?

Ich hoffe, nachdem Sie Ihr Fähnchen nun augenscheinlich in den Fraktionswind gehängt haben, ist noch genug von dem Herrn Groote übrig, dem wir einst vertrauten, um diese Fragen ehrlich zu beantworten.

Mit politikerverdrossenem Gruß,

Portrait von Matthias Groote
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Tabakrichtlinie und zu der Regelung zu E-Zigaretten, über die der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments am 10. Juli 2013 abgestimmt hat.

Viele der Zuschriften, die mich nach der Abstimmung im Umweltausschuss erreichen, bitten um konkrete Details hinsichtlich der Umsetzung der Tabakrichtlinie. Aufgrund der Fülle der Anfragen möchte ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass sie eine gleichlautende Antwort erhalten.

Zu der Bitte um konkretere Informationen möchte ich folgendes bemerken: Derzeit befinden wir uns noch in einem sehr frühen Stadium des gesamten Gesetzgebungsprozesses. Der Text, der im Umweltausschuss am 10. Juli abgestimmt wurde, wird derzeit juristisch geprüft, danach wird er übersetzt werden. Erst dann sind überhaupt verlässliche Angaben über den genauen Wortlaut des Textes möglich. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Text nach der Abstimmung im Plenum im September auch noch durch weitere Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission laufen wird. Und schließlich sind dann die Mitgliedstaaten gefragt, die ihn dann mithilfe der jeweiligen Richtlinien usw. umsetzen werden.

Beim derzeitigen Stand ist es also nicht möglich, noch konkretere und zugleich verlässliche Angaben zu machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen den Sachstand mit diesem Schreiben verdeutlichen konnte. Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, können Sie sich gerne wieder an mein Büro wenden. Ich möchte Sie jedoch um einige Wochen Geduld bitten, da das Europäische Parlament demnächst in die Sommerpause geht. Ab September sind dann weitere Neuigkeiten zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Groote