Frage an Matthias Groote von Frank W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Groote,
zu der Tabakdirektive, im speziellen der E-Zigarette hätte ich ein paar Fragen:
1. Warum wird ein Genussmittel wie ein Medikament behandelt?
2. Wer soll mit der Direktive vor was geschützt werden (e-Zigarette)?
3. Warum wird von einem Produkt verlangt, dass der Nachweis geführt wird, dass es zu 100% unschädlich ist?
4. Wie sehen sie die Grenzwerte in der Direktive? Kommt sie doch einer Verbraucherfeindlichen, Tabak und Pharmaindustrie freundlichen und dem Wettbewerb schädlichen Regulierung gleich
5. Haben Sie noch alternative Quellen zu Ihrer Meinungsbildung, ausser den "Experten" am 25.02. (ein Expertenteam, dass sich fast durchweg durch Gegner der e-Zigaretten zusammensetzt gibt nicht viel Hoffnung)
6. Wie kann es eine Gemeinschaft verantworten, eine vergleichsweise deutlich weniger schädliche Alternative zum Tabakkonsum, so ein zu Schränken, dass in Folge tausende Bürger wieder in die Fänge der Tabakindustrie getrieben werden und wer übernimmt die Verantwortung für die gesundheitlichen Schädigungen und dem Schaden des Gemeinwohls?
8. Wie stellen Sie sich die Einschränkung der Verpackungsgröße vor? Sollen die K. dann abends vorm Fernseher kleine Kartuschen umfüllen
9. Wie stellen Sie sich einen Nachweis der maximalen Peak-Plasma-Konzentration vor? Sollen Massenbluttests gemacht werden? Klinische Studien?
10. Warum werden Nikotingrenzwerte vor geschrieben die einen Wechsel von der Zigarette zur e-Zigarette fast unmöglich machen, aber eine Festlegung von Inhaltsstoffen, ein Reinheitsgebot mit Verbot Sucht beschleunigender Mittel existiert nicht?
11.Wie stehen Sie dazu, dass die Tabakkonzerne mit der durch die Kommission vorgeschlagenen Direktive, ihre Moderne und Jugendkonzentrierte Version der e-Zigarette auf einen bereinigten Markt bringen kann. Mit Sucht verstärkenden Stoffen. Frei nach dem Wahlspruch des früheren Chef´s von PM "get them early and you´ve got them long"
Mfg
Frank Walther
Sehr geehrter Herr Walther,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der Entwurf einer Tabakrichtlinie, der am 19. Dezember 2012 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, liegt nun dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor, der einen Bericht über den Vorschlag verfassen wird, über den anschließend das gesamte Parlament abstimmen wird.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Ich bin genauso überrascht wie Sie über den Vorschlag der Kommission, E-Zigaretten, die einen höheren Nikotingehalt von 4mg/ ml haben, nur noch als medizinisches Produkt zu verkaufen und nur noch nikotinhaltige Produkte unter diesem Niveau weiterhin als Konsumprodukt zu werden.
2. Die Kommission begründet den Vorschlag mit dem Argument, dass nicht noch mehr Bürger nikotinabhängig werden sollen. Jedoch frage ich mich, ob dies nicht ein voreiliger Entschluss ist, da es wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht ist, wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen.
3. Das kann ich Ihnen auch nicht erklären, vor allem da noch nicht bekannt ist, wie gefährlich die E-Zigarette für die Gesundheit ist.
4. Allgemein beurteile ich die Tabakrichtlinie als nicht verbraucherfeindlich, doch der Absatz, der die Regulierung der E-Zigarette betrifft, lässt den direkten Nutzen für die Verbraucher offen.
5. Bei öffentlichen Anhörungen bemühen wir uns, ein Thema aus vielen verschiedenen Perspektiven zu betrachten und zu beurteilen. Dies ist auch der Fall bei der Anhörung der Tabakrichtlinie am 25. Februar. Daher ist Antonella Pederiva der "Confederation of European Community Cigarette, Manufacturers" vetreten, jedoch auch Florence Berteletti Kemp, Direktorin von "Smoke Free Partnership" und Dr Martina Pötschke-Langer von "Cancer Prevention in the German Cancer Research Center".
6.-11. Der Nikotingehalt in E-Zigaretten liegt zwischen 0- 24 mg, wobei der durchschnittliche E-Zigaretten-Nutzer 12mg braucht. Starke Raucher, die auf E-Zigaretten umsteigen wollen, benötigen durchschnittlich mehr als 18mg. Daher kommt der Vorschlag der Europäischen Kommission nahezu einem Verbot der E-Zigarette gleich, den auch ich mit dem Wissen des derzeitigen Sachstandes nicht nachvollziehen kann.
Sehr geehrter Herr Walther, ich kann Ihnen garantieren, dass sich der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit der zukünftigen Regulierung der E-Zigarette sorgfältig auseinandersetzen wird und den Sachstand genauestens prüfen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Groote