Frage an Matthias Graner von Rüdiger G. bezüglich Finanzen
Die Kreisstraße 1218 befand sich immer schon (zumindestens seit 1991) in einem jammervollen Zustand, der Landkreis beteuerte immer, dass er für den Ausbau kein Geld hat.
Wodurch ist der jetzige nagelneue Ausbau durch Fremdmittel, die als Schadensersatz bezeichnet kulanterweise durch den Bund (ohne Rechtsgrund) zur Verfügung gestellt wurden, zu rechtfertigen?
Ich habe mich noch einmal eingehend mit dem Sachverhalt beschäftigt.
Deswegen hat es etwas gedauert.
Folgende Situation stellt sich dar: Eine Straße weist starke Beschädigungen auf und müsste dringend saniert werden. Die Straße wird beim Elbhochwasser 2002 überflutet, ist anschließend überhaupt nicht mehr befahrbar und wird daher von Grund auf komplett saniert. Seitdem sind alle Straßenbenutzer und Anwohner zufrieden.
Es hätte nun wirklich keinen Sinn gemacht, die Straße nach der Überflutung wieder in den vorherigen Zustand (also dringend sanierungsbedürftig!) zu versetzen. Wem wäre damit gedient? Soll man in eine neue Straße Schlaglöcher und Frostschäden mit einbauen??? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Das wäre eine unverantwortliche Verschwendung von Steuergeldern und würde der Straße (und unserer Region) lediglich
einen ersten Platz im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes garantieren. Und in einigen anderen Bundesländern würde man sich wieder fassungslos an den Kopf greifen und fragen, wofür denn da in Sachsen-Anhalt Geld rausgeschmissen wird. Insofern weiß ich nicht, was an der Situation zu
beanstanden wäre.