Frage an Matthias Berninger von Sabine L. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Berninger,
vor der Bundestagswahl möchte ich mich gern über Positionen und Standpunkte informieren welche Sie nach der Wahl einnehmen werden. Dies möchte ich ganz konkret auf meine berufliche Situation beziehen. Im Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist meine Tätigkeit als selbständige Buchhalterin geregelt. Allerdings gehen die Regelungen total an der Praxis vorbei. Grundsätzlich gibt es drei Problemfelder:
• Das Tätigkeitsfeld ist praxisfremd geregelt z.B. ist es mir zwar erlaubt das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung zu erledigen und ich muss dabei alle umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften beachten, der mechanische Ausdruck (was auch als Erstellung bezeichnet wird) der daraus resultierenden Umsatzsteuervoranmeldung ist mir jedoch nicht erlaubt, obwohl keine weiteren steuerrechtlichen Wertungen mehr vorgenommen werden müssen. In diesem Punkt ist das StBerG unverhältnismäßig gegenüber meinem Ausbildungsstand als Steuerfachangestellte.
• Werbeproblematik, eine wirksame Werbung ist mir praktisch nicht möglich
• Meine Kunden würden von einer Regelung für eine praxisgerechte Kooperationsmöglichkeit zwischen Steuerberater und selbständiger Buchhalterin profitieren. Gewinner von praxisgerechten Lösungen wären aber vor allem kleine bis mittelgroße Betriebe, da Effizienzsteigerungen zu erwarten sind. Beschränkungen wie in Deutschland sind in anderen europäischen Ländern nicht mehr anzutreffen. In den Niederlanden gibt es kein StBerG. In Österreich, obwohl stark reglementiert, dürfen wesentlich mehr Tätigkeiten ausgeübt werden. Diese reichen sogar bis zur Einnahmen/ Überschuss-Rechnung und Bilanzerstellung.
Bitte lassen Sie mich für meine Wahlentscheidung wissen, welche Haltung Sie zu diesem Thema einnehmen und ob Sie sich dafür einsetzen werden, eine praxisgerechte Regelung für meine berufliche Existenz zu schaffen und das Steuerberatungsgesetz entsprechend anzupassen.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Linnertz
Sehr geehrte Frau Linnertz,
Wir Grüne wollen für alle im Umfeld der Steuerberatung tätigen Berufsgruppen faire Wettbewerbsbedingungen schaffen – bei einem weiterhin hohen Maß an Verbraucherschutz. Wir wollen das Berufsrecht der Steuerberater liberalisieren und modernisieren. Wir setzen uns für eine Erweiterung der Befugnisse ein. So sollen Bilanzbuchhalter und Buchhalter zukünftig z.B. die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen dürfen.
Auch in der von ihnen angesprochenen derzeitigen Abmahnproblematik setzen wir uns für eine praxisgerechte Lösung ein. Wir werden deshalb bei der geplanten Novelle des Steuerberatungsgesetzes genau prüfen, wie sich die derzeitige Werberegelung auf die selbständige Tätigkeit der Buchhalter und Bilanzbuchhalter auswirkt und wie diese Probleme vernünftig gelöst werden können.
Weiterhin wollen wir Kooperationsmöglichkeiten mit den Steuerberatern verbessern. Das ist vor allem auch im Sinne der Verbraucher, denn so kann den Bürgerinnen und Bürgern im Schnittfeld der Tätigkeiten von Buchhaltern, Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern ein optimales und kostengünstiges Leistungsspektrum angeboten werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten die Wahlentscheidung für Grün erleichtern!
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Berninger