Warum müssen in Tempelhof Sportflächen dem neuen Flüchtlingsheim weichen? Wir nutzen die Sportflächen täglich . Wir bieten kostenlos ! Schulen an Sport mit den Kindern zu machen.
2023 hatten wir über 500 Kinder zu Gast und haben mit ihnen Sport gemacht.
Auch Berlin Bewegt ist ein Partner mit denen wir eng zusammenarbeiten.
Aus unserer Sicht ist es ein Unding Funktionierende Integration und vor allem Sport und Bewegung für die Kinder abzuschaffen.
Wir sind nicht gegen Flüchtlinge aber wir denken es gibt genug Flächen auf dem Feld die bestens geeignet wären ein Mobiles Heim zu bauen.
WIe sehen sie das ?
Sehr geehrter Herr H.,
ich kann Ihre Sorgen vor dem Verlust der Sport- und Freizeitflächen sehr gut nachvollziehen. Gleichzeitig werbe ich für Verständnis für die schwierige Suche des Senats nach passenden Flächen für die temporäre Unterbringung von Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet.
Derzeit plant der Senat eine Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetz, um auch auf dem Tempelhofer Feld die temporäre Unterbringung schutzsuchender Menschen zu ermöglichen. Bereits 2016 wurde aus diesem Grund das Gesetz geändert und ausgewählte Flächen für diesen Zweck ausgewiesen. Diese Regelungen wurden seinerzeit befristet und sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Mit der nun dem Parlament vorliegenden Änderung sollen einerseits die seit dieser Zeit errichteten mobilen Unterkünfte sowie Einrichtungen für Bildung, Begegnung und Betreuung rechtlich bis zum Dezember 2028 abgesichert werden. Andererseits soll in ausgewählten Bereichen der in Anlage 4 des Gesetzes aufgeführten zusätzlichen Flächen (sog. „Potenzialflächen“) die Errichtung von weiteren dieser temporären Bauwerke ermöglicht werden. Eine konkrete Belegung einzelner Bereiche dieser Potenzialflächen ist nach Auskunft des Senats derzeit noch nicht geplant.
Mir persönlich ist wichtig, dass vorhandene sportliche und soziale Nutzungen so weit wie möglich erhalten bleiben. Dies berücksichtigt im Ansatz der Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Darin heißt es: „Die dort vorhandene soziale Infrastruktur/ Sportflächen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben und ggf. verlagert werden. Der Bedarf und die Inanspruchnahme der Fläche werden jeweils im Senat festgestellt.“ Mein aktueller Stand ist, dass die vorhandene Sportnutzung so weit wie möglich erhalten bleiben und nach Möglichkeit auch integriert werden soll. Eine Verlagerung soll nur bei Bedarf erwogen werden.
Ich setze mich in den aktuellen Verhandlungen für folgende Klarstellungen im Gesetz ein:
- Für den Bau weiterer mobiler Unterkünfte oder anderer damit zusammenhängender Einrichtungen zur Unterbringung schutzsuchender Menschen sollen zunächst nur die nicht-belegten Teilflächen in Anspruch genommen werden können.
- Nur falls mehr Teilflächen benötigt werden, können bereits durch andere soziale oder sportliche Nutzungen belegte Teilflächen im zwingend erforderlichen Umfang für den Bau dieser Einrichtungen genutzt werden.
- Werden Flächen für die Unterbringung von Geflüchteten gebraucht, die bereits durch andere soziale oder sportliche Nutzungen belegt sind, müssen im selben Umfang neue Flächen für diese Nutzungen an einer geeigneten Stelle auf dem Tempelhofer Feld ausgewiesen und auch die entsprechenden Anlagen ersetzt werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass nach dem Baugesetzbuch des Bundes die Errichtung mobiler Unterkünfte für geflüchtete Menschen nur bis längstens Ende 2030 zulässig ist.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schulz