Sehr geehrter Herr Schulz, duch die geplante Änderung des THF-Gesetzes müssen intensiv genutze Sportflächen weichen. Gibt es für die Unterkünfte für geflüchtete Menschen nicht bessere Standorte?
Sehr geehrte Frau S.,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung. Am 11.02. wurde im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses die vom Senat eingebrachte Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes debattiert. Hierbei habe ich mich für den Erhalt bestehender Sport- und Freizeitflächen eingesetzt.
Der Senat hat die Änderung des Gesetzes auf den Weg gebracht, um auch auf dem Tempelhofer Feld die temporäre, mobile Unterbringung schutzsuchender Menschen weiterhin zu ermöglichen. Bereits 2016 wurde aus diesem Grund das Gesetz geändert und ausgewählte Flächen für diesen Zweck ausgewiesen. Diese Regelungen sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Nun sollen bestehende Anlagen gesichert und eine mögliche Erweiterung zugelassen werden. Eine konkrete Absicht der Erweiterung besteht im Senat noch nicht. Die bestehenden mobilen Unterbringungen zu halten ist durchaus sinnvoll, da immer mehr schutzsuchende Menschen nach Berlin kommen und wir kaum noch verfügbare Räume zur Verfügung haben.
Mir persönlich war und ist wichtig, dass vorhandene sportliche und soziale Nutzungen im Falle einer Erweiterung der Flächen zur Unterbringung im gleichen Umfang erhalten bleiben. Deswegen habe ich im Ausschuss einen Änderungsantrag eingereicht, den wir mit den Stimmen der Koalition beschlossen haben. Nun heißt es im aktuellen Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: 'Werden davon Flächen benötigt, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme durch Sport- oder Freizeitnutzungen belegt sind, sind diese im selben Umfang an geeigneter Stelle auf dem Tempelhofer Feld ersatzweise auszuweisen und entsprechende Anlagen zu ersetzen, sodass es zu keiner temporären Einschränkung des Sportangebotes kommt.' Dadurch stellen wir sicher, dass in jedem Fall die vorhandene Sportnutzung auf dem Feld erhalten bleibt und auch die dazugehörigen Anlagen ersetzt werden. Der Entwurf geht jetzt weiter zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung durch das Parlament.
Die aktuelle Gesetzesänderung ist befristet bis zum Jahr 2028. Auch das Bundesrecht sieht für die mobile Unterbringung von Geflüchteten eine maximale Dauer bis zum Jahr 2030 vor.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schulz