Frage an Mathias Petersen von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
Bei Umfragen sprechen sich stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die angeblich gegen ärztliches Standesrecht verstößt. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe anderer Personen in Anspruch zu nehmen, ist ein Recht der Selbstbestimmung jedes Menschen.
Werden Sie sich für die Zulassung der aktiven Sterbehilfe einsetzen?
Sehr geehrter Herr Merk!
Als Hausarzt habe ich in den letzten 25 Jahren viele Sterbende behandelt. Ich sehe meine Aufgabe darin an der Seite meiner PatientInnen zu stehen. Das heißt Schmerzen zu lindern und seelischen Beistand zu leisten. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, dass ein langjähriger, vertrauensvoller Arzt-Patientenkontakt auch mit Gesprächen über das Lebensende, eine gute Vorbereitung auf das Sterben beinhaltet und das Sterben erheblich erleichtert. Eine Diskussion über aktive Sterbehilfe, wie sie im Bundestag geführt wird, ist notwendig. Ich sehe es aber nicht als meine Aufgabe Menschen (auch auf deren ausdrücklichen Wunsch hin) zu töten.
Mit herzlichen Grüßen Mathias Petersen