Frage an Mathias Petersen von Brigitta K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Petersen,
In der Bürgerschaftsitzung vom 24. November 2004 wurde einstimming beschlossen, "dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt."
In dem nun vorliegenden Gesetzes-Entwurf des Senates ist daraus eine Fragedes Eigentums geworden. (Drucksache18/2157 vom 26.04.05)
"Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform wahrgenommen, sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten."
Das bedeutet, die Wasserversorgung kann an privatwirtschaftliche arbeitende Unternehmen übertragen werden, die in öffentlicher Hand z. B. eines anderen Landes sind.
Oder die Hamburger Wasserwerke werden beispielsweise in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, dann gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes der Geheimhaltung der
Geschäftspolitik.
Damit wird die öffentliche, parlamentarische Diskussion und Kontrolle über die Wasserversorgung abgegeben. Schritte in Richtung Privatisierung bedürfen dann keiner Abstimmung in der Bürgerschaft.
Ich bitte Sie zu überprüfen:
Warum ist der Konsens "dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt." nicht in den Entwurf übernommen worden?
Ich bitte Sie, sich persönlich dafür einzusetzen, daß die ursprüngliche Formulierung in das Gesetz eingearbeitet wird und daß die Vorlage an den Umweltausschuß zur Beratung überwiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Klotz
AK: WasserBlicke
Tel: 644 92 114
Sehr geehrte Frau Klotz,
vielen Dank für Ihre Frage vom 24.05.2005.
Die Hamburger SPD ist selbstverständlich absolut gegen eine Privatisierung der HWW.
Die CDU hat in der Vergangenheit ebenfalls stets erklärt, dass für den Beust-Senat ein Verkauf der HWW nicht in Frage kommt. Dieses ist auch die aktuelle Gesetzeslage in Hamburg. Zunächst einmal muss man dies der CDU glauben. Auf Grund vieler anderer gebrochener Versprechen der CDU in der Vergangenheit, wie bspw. beim Verkauf des LBK´s oder bei der Änderung des neuen Hamburger Wahlrechts, ist das aber natürlich mit größter Vorsicht zu genießen. Dafür spricht auch, dass die CDU von dem ursprünglichen
Gesetzestext Abstand genommen hat, wie Sie sehr zutreffend erkannt haben.
Wir als Hamburger SPD und Bürgerschaftsfraktion werden daher stets ein wachsames Auge auf das Treiben der CDU und des Beust-Senates legen und evt. weitere Privatisierungsvorhaben öffentlich machen und kritisch begleiten.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anregungen zu meiner politischen Tätigkeit haben, können Sie sich selbstverständlich jederzeit an mein Abgeordnetenbüro wenden. Dort können Sie auch gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch oder Telefonat mit mir vereinbaren.
Mein Abgeordnetenbüro erreichen Sie unter folgender Anschrift und
Telefonnummer:
Abgeordnetenbüro Dr. Mathias Petersen
Kurt-Schumacher-Haus
Kurt-Schumacher-Allee 10
20097 Hamburg
Tel.: 040/43189154
E-Mail: buero.petersen@hamburg.de
Mit freundlichem Gruß
Dr. Mathias Petersen