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Mathias Middelberg
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Frage von Klaus R. •

Frage an Mathias Middelberg von Klaus R. bezüglich Recht

Mit Hartz IV wurde ein Regelsatz für Alleinstehende von 345,-- € eingeführt. Als Unterkunftskosten kann man ca. 250 Euro veranschlagen. Damit hat er zusammen ca. 600 Euro, um, wie es die Regierung definiert, einen bescheidenen Lebensstandard zu leben.
Ein Schuldner, der anderen Geld schuldet und gepfändet wird, hat für den gleichen bescheidenen Lebensstandard 1.000 Euro zur Verfügung. Was ist nun ein bescheidener Lebensstandard und wieviel Geld braucht man dafür - 600 oder 1.000 Euro?

mfg
K. Rose

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Antwort von
CDU

Für die Regelungen, die Sie ansprechen, ist zunächst nicht die CDU, sondern die Bundesregierung verantwortlich. In der Sache geht es offenkundig um die so genannte Privatinsolvenz. Dabei geht es darum, dass erwerbstätige Schuldner eine bestimmte Summe selbst erwirtschafteten Einkommens zur Verfügung behalten sollen, damit für Sie der Anreiz bestehen bleibt Ihrer Erwerbstätigkeit weiter nachzukommen. Diese Summe muss höher sein als der ALG II-Satz. Andernfalls würde eine Herabstufung auf Arbeitslosengeld II dazu führen, dass der Betroffene auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet, da er ebenso viel erhielte wie wenn er nicht arbeiten würde.

Vielen Dank für Ihre Frage
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Middelberg

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