Frage an Mathias Middelberg von Jörg R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Middelberg
sowohl im aktuellen Partei- als auch im Wahlprogramm 2021 haben die GRÜNEN ein grundsätzliches Besitzverbot von Schusswaffen für Sportschützen beschlossen. Dieses Verbot umfasst alle (potenziell) „tödlichen“ Waffen wie Sportpistole, KK-Gewehr, Biathlongewehr, Olympia-Pistole usw. bis hin zur derzeit „frei ab 18“ verkäuflichen Vorderlader-Replika. Als einzige Ausnahme könnte ggf. noch das Luftgewehr gelten. Das Schießen mit den vorgenannten Sportwaffen wird demnach verboten - die Waffen müssen zwangsläufig zur Vernichtung abgegeben werden. Einen Käufermarkt kann es schließlich nicht mehr geben (allumfassendes Besitzverbot; Ausnahme Jäger). Alea iacta est.
Meine konkrete Frage an Sie: Wie sehen Sie bzw. Ihre Partei die Entschädigungsplicht des Staates bei derart gravierenden Eingriffen in die Eigentums- und Besitzrechte der BürgerInnen? Immerhin konnten diese Waffen bislang mit staatlicher Erlaubnis (Waffenbesitzkarte) rechtmäßig erworben und besessen werden. SportSchützInnen haben hier teilweise Tausende € in ihr Sportgerät, die Tresore und das Zubehör investiert. Kann sich das Schützenwesen auf Ihre Unterstützung bei einer angemessenen, eines Rechtsstaats würdigen, Entschädigung bei der anstehenden umfassenden Enteignung verlassen?