Frage an Mathias Middelberg von Hendrik S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Dr. Middelberg,
ich würde gerne wissen, wie Sie zum Thema "religiöse Beschneidung von Jungen" im Judentum und Islam stehen. Die Beschneidung ist ein irreversibler Prozeß, und aus dem Judentum und dem Islam kann man aus der innerjüdischen/-islamischen Sicht nicht austreten. Das bedeutet, dass den Jungen, schon bevor sie religionsmündig werden, ein Ritual und eine Religion auferlegt wird, dass sie später vielleicht ablehnen werden, und der sie auch vielleicht nicht angehören möchten. Wie stellt die Bundesrepublik sicher, dass die Religionsfreiheit (Art 4 GG) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 GG) der Jungen gewahrt bleibt? Ist die Religionsfreiheit der Eltern höher zu bewerten als die der Kinder? Da das Recht auf körperliche Unversehrtheit vor dem Recht auf Religionsfreiheit im GG steht, ist es somit nicht höher zu bewerten als die Religionsfreiheit?
Mit freundlichen Grüßen,
Hendrik Sielaff
Sehr geehrter Herr Sielaff,
vielen Dank für Ihre Frage zu religiösen Beschneidungen von Jungen über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".
Ich nehme die Fragen und Anregungen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern sehr ernst, insbesondere solche aus meinem Wahlkreis (Stadt Osnabrück, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinden Belm, Hagen, Hasbergen und Wallenhorst).
Eine Beantwortung über eine anonymisierende Vermittlerinstanz wie "abgeordnetenwatch.de" lehne ich allerdings ab. Der unmittelbare Kontakt ist mir wichtig.
Bitte schicken Sie Ihre Frage deshalb gerne direkt (per E-Mail oder Brief) an mich, damit ich Ihnen gleichermaßen unmittelbar und persönlich antworten kann.
Darüber hinaus können Sie mich gerne auch in einer meiner regelmäßigen Sprechstunden im Wahlkreisbüro treffen. Den nächsten Termin erfahren Sie auf meiner Homepage oder über mein Büro.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Mathias Middelberg