Frage an Mathias Adelhoefer von Jürgen J. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Adelhoefer,
seit der Instandsetzung der Wittenauer Strasse im Orteil Lübars wird insbesondere der Abschnitt zwischen Quickborner Strasse und Vogtland als Abkürzung zwischen Quickborner Strasse und Zabel - Krüger - Damm genutzt. Zwar wurde sog. Berliner Kissen und ein Teil der Straße Im Vogtland zur Einbahnstrasse erklärt, trotzalledem hält sich insbesondere der Abkürzungsverkehr nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung (verkehrsberuhigte Zone)! Autofahrer, die darauf angesprochen werden, reagieren aggressiv! Fussgänger werden bedrängt, Lastwagenfahrer "verirren" sich in diesen Abschnitt.
Was können Sie tun ? Was können Sie veranlassen, damit der verkehrberuhigte Bereich wirklich ein verkehrsberuhigter Bereich wird ?
Auch die Instandsetzung der Quickborner Strasse führte zu mehr Autoverkehr und Lärmbelästigung. Hier wird schon lange nicht mehr auf die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km geachtet, so bald man die Rüttelpiste Alt-Lübars in Richtung Märkisches Viertel verlassen hat.
Was können Sie hier tun ? Was können Sie veranlassen, damit diejenigen die zu Beiträgen durch das Straßenausbaubeitragsgesetz zur Instandsetzung der Wittenauer Strasse (Lübars-Teil) und Quickborner Strasse gezwugen werden, nun nicht auch noch durch erheblichen Verkehrslärm und erhöhtes KFZ Aufkommen belästigt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Janke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Ich kann Ihren Unmut gut verstehen und nachempfinden, allerdings will ich versuchen, die von Ihnen angesprochene Problematik ein wenig zu objektivieren. Sie sprechen mit Ihren Fragen gleich mehrere wichtige Themen an, die jeden von uns - Kinder, Erwachsene, Alte - jeden Tag aufs Neue betreffen: Verkehrssicherheit, Verkehrslärm und die damit verbundenen Fragen nach der Lebensqualität. Ich bin selber Anwohner in Lübars und kenne das Dilemma aus eigener Anschauung - einerseits wollen die Bürgerinnen und Bürger hier die Ruhe am Rande der Großstadt genießen, andererseits müssen sie mit den negativen Begleiterscheinungen der allseits gewünschten Mobilität leben. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, wie tolerant der Einzelne gegenüber den Interessen der Gemeinschaft zu sein hat, was noch akzeptabel und was nicht mehr hinnehmbar ist.
Aber genug der Vorrede, nun zu Ihren Fragen:
Ihnen ist sicherlich bekannt, dass jeder Verkehrsteilnehmer gemäß § 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht verpflichtet ist. Aus unserer täglichen Erfahrung wissen wir aber, dass es genau hier hapert: Es wird oft zu schnell gefahren, zu dicht überholt, gehupt, gedrängelt etc. Oftmals werden durch vermeidbares Fehlverhalten Unfälle verursacht, die - besonders wenn Personenschäden zu beklagen sind - regelmäßig zu persönlichem und familiärem Leid, aber auch zu gesamtgesellschaftlichen Kosten führen.
Was nun konkret die Verkehrssituation entlang der Quickborner Straße anbetrifft, wurden laut Auskunft der zuständigen Polizeidirektion im Zeitraum Januar bis Mai 2011 insgesamt 14 Mal Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, so dass gewährleistet ist, dass die Raserinnen oder Raser ein gewisses Risiko eingehen, erwischt zu werden. Mit weniger als sieben Unfällen pro Jahr zählt die Quickborner Straße übrigens nicht zu den Straßen mit einer Unfallhäufung, so dass es schwierig sein wird, die Polizei davon zu überzeugen, häufigere Kontrollen durchzuführen. Sollte es sich allerdings, besonders beim LKW-Verkehr, um häufig anzutreffende „schwarze Schafe“ handeln, die zu bestimmten Zeiten durchfahren, könnten entsprechende Kontrollen veranlasst werden.
Die Situation in der Wittenauer Straße zwischen Quickborner Str. und Im Vogtland ist jedoch eine grundlegend andere: Hier wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchgeführt. Aus meiner Sicht ist es jedoch unrealistisch, darauf zu hoffen, dass hier verstärkt Kontrollen durchgeführt werden, dazu ist das Verkehrsaufkommen zu minimal. Dennoch werde ich das Problem bei nächster Gelegenheit mit meinen Parteifreunden in der BVV-Fraktion besprechen, aber allzu viel Hoffnung kann ich Ihnen da nicht machen. Es wird wohl so bleiben, dass ab und zu jemand schneller als mit 8 km/h durch diese Straße fährt.
Andererseits wäre natürlich zu überlegen, ob Sie nicht mit anderen Anwohnerinnen und Anwohnern zusammen die Initiative ergreifen wollen und eine gemeinsame Aktion zur Sensibilisierung der durchfahrenden Autofahrerinnen und Autofahrer durchführen wollen. Ich könnte mir dazu vorstellen, von Kindern gemalte Plakate und Handzettel zum Einsatz kommen zu lassen. Ich bin davon überzeugt, dass solche Aktionen von Bürgerinnen und Bürgern zu mehr Nachdenken und Verhaltensänderungen führen als bloße PolitikerInnenworte. Gerne würde ich Sie bei einer solchen Aktion unterstützen, bitte lassen Sie mir eine E-Mail zukommen, wenn es soweit ist: gruene(at)adelhoefer.de.
Nun noch zu dem anderen Punkt, auf den Sie Bezug genommen haben: Das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG), das seit März 2006 in Kraft ist und zu viel Unmut der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner geführt hat, weil in einigen Fällen nicht nachvollziehbar war, wo denn nun die Vorteile des Ausbaus für die Anlieger sein sollen. Die Position von Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Gesetz ist klar: Kein Ausbau ohne vorherige umfassende Beteiligung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner. Transparenz und Bürgerbeteiligung sind für die Bündnisgrünen ohnehin ganz zentrale Anliegen.
Letztlich entscheidet übrigens die Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) darüber, ob es zu der jeweils geplanten Maßnahme kommt oder nicht. In der aktuellen Legislaturperiode hat die Grüne Fraktion den Maßnahmen nicht zugestimmt.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und möchte Sie einladen, miteinander im Gespräch zu bleiben, per E-Mail oder bei den Info-Ständen im Wahlkreis.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Adelhoefer