Frage an Martina Stamm-Fibich von Andreas C. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
Meine Frage betrifft den Unterfahrschutz unter Leitplanken zum Schutz von Motorradfahrer bei Unfällen.
Die Abgeordneten von Linken, unterstützt von den Grünen forderten vor geraumer Zeit die flächendeckende Anbringung von Unterfahrschutzplanken. Eine Maßnahme, die in der Regel nur wenige tausend Euro kosten würde, aber bis heute bereits Hunderte von Leben gerettet hat.
Dieser Antrag wurde von Union, SPD und AFD, (FDP enthielt sich) mit der Begründung abgelehnt, das "Tempolimits und die Messung der Einhaltung den gleichen Schutzeffekt haben würden".
Schmutz oder Bitumen auf der Fahrbahn sind leider von der gefahrenen Geschwindigkeit überhaupt nicht beeindruckt. Ob mit 50 km/h oder 100 km/h gegen den scharfkantigen Stützpfosten – die Gliedmaßen sind ab.
Ich stelle nun die Frage an Sie, ob Sie der Argumentation der Ablehung folgen oder ob Sie sich dafür einsetzen werden, das zeitnah bei Neu-, aber auch Sanierungsprojekten an den Leitplanken verbindlich ein Unterfahrschutz angebracht werden muss. Hierzu müssen vom Bund natürlich auch entsprechende Mittel für die Länder und Komunen zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Herr C.,
mit Ihrer Anfrage vom 15. Juli 2019 bezüglich der Anbringung von Unterfahrschutzsystemen zum Schutz von Motorradfahrenden bei Unfällen sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Als häufige Motorrad-Mitfahrerin betrifft mich das Thema auch ganz persönlich, weshalb ich Ihre Sorge um den Schutz der Motorradfahrenden gut nachvollziehen kann.
Die Verkehrsministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom April 2016 zum Ziel bekannt, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten von 2011 bis zum Jahr 2020 um 40 % zu senken. Dazu fordert sie Infrastrukturmaßnahmen auf Landstraßen, insbesondere Schutzmaßnahmen gegen Baumunfälle und Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen von Motorradunfällen.
Gerade bei Motorradunfällen verbessern sich die Zahlen jedoch nicht. Im Gegenteil – im letzten Jahr ist die Zahl der getöteten Motorradfahrer um 9 Prozent gestiegen. Dieser Anstieg hat viele Gründe. Sicher ist jedoch, dass ein Ausbau der Schutzsysteme neben anderen Maßnahmen dazu beitragen kann, das Risiko tödlicher Unfälle zu minimieren.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die Anbringung von Unterfahrschutzplanken die Verkehrssicherheit für Motorradfahrer deutlich erhöhen kann. Aus diesem Grund bin ich dafür, Unterfahrschutzsysteme dort anzubringen, wo es Sinn macht.
Den Einsatz von Schutzeinrichtungen hat der Bund in den „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS 2009) geregelt. Die dafür zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder haben die RPS 2009 entsprechend eingeführt und wenden sie im eigenen Zuständigkeitsbereich für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen auf Bundesfernstraßen und, wenn die Länder dies so festlegen, auch für das nachgeordnete Straßennetz an.
Die Finanzierung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen wie auch Unterfahrschutzsystemen an Bundesfernstraßen erfolgt über die für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen vorgesehenen Haushaltstitel des Bundeshaushalts. In diesem Rahmen stellt der Bund für die Nachrüstung Haushaltsmittel zur Verfügung.
Bei Landes-, Staats- und Kreisstraßen erfolgt die Finanzierung über die jeweiligen Landes- bzw. kommunalen Haushalte. Eine direkte Finanzierung durch den Bund ist verfassungsrechtlich nicht möglich.
Aktuell werden Unterfahrschutzsysteme je nach Bedarf genau wie andere verkehrsrechtliche, straßenbauliche und betriebliche Maßnahmen von den zuständigen Straßenbau- und Verkehrsbehörden der Länder angewandt.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich