Frage an Martina Koeppen von Peter S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Koeppen!
Am kommenden Mittwoch berät die Bürgerschaft über die Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. März 2019 „HafenCity – Elbtower – Information über das fortgeschriebene Bebauungs- und Nutzungskonzept“ (Drucksache 22/1751)
In dem Bebauungs- und Nutzungskonzept des Investors vom 16. Januar 2018 waren unter dem Stichwort „Attraktivität für Besucher“ für den Sockel des Elbtower vier Varianten vorgestellt worden, davon zwei stärker konkretisiert: ein Water Education Center („Das Water-Education-Center ist in Abstimmung mit Beratern und möglichen Betreibern“), ein House of Pop („Für das Haus of Pop liegt eine unterzeichnete Interessenbekundung (letter of intent) vor.“), und ferner ein Mobility experience center oder ein eSports Center.
Zweieinhalb Jahre später ist in der Stellungnahme des Senats von keiner der vier Varianten mehr die Rede. Nun heißt es: „Die Flächen sind sehr flexibel nutzbar, zurzeit steht noch nicht fest, ob hier beispielsweise eine museale Nutzung oder eine Nutzung aus dem Edutainmentbereich ihren Platz finden wird.“
Demnach scheint klar, dass der Investor Ankündigungen, auf deren Grundlage er den Zuschlag bekommen hat, nicht mehr wahr machen will.
Wissen Sie, warum der Investor seine ursprünglichen Versprechungen nicht gehalten hat? Kann die Bürgerschaft dies durchgehen lassen?
Stimmt es, dass die Flächen für die öffentlichkeitsbezogene Nutzung im Sockelgeschoss reduziert wurden, wie die Immobilienzeitung am 20. Oktober berichtet hat?
https://www.immobilien-zeitung.de/1000074557/elbtower-mehr-bueroflaeche-weniger-fuer-hotels
Stimmt es ferner, dass der Senat eingewilligt hat, dass auf den von der Bürgerschaft verlangten Vorvermietungsnachweis gegebenenfalls verzichtet werden kann?
Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus alledem?
Müsste die Bürgerschaft nicht erneut befasst werden, wenn Klarheit über das Nutzungskonzept besteht?
Beste Grüße
Peter Schönberger
Sehr geehrter Herr Schönberger,
sowohl die Vorschläge, die im Rahmen des ersten Bau- und Nutzungskonzeptes gemacht wurden (u.a. „Water Education Center“ und „House of pop“) als auch die Konzepte, die jetzt im Zusammenhang mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen vorgelegt wurden, stellen lediglich Möglichkeiten für zukünftige Formate dar. Es werden zwar Gespräche mit Betreibern verschiedener Nutzungen geführt, aber es wird sicherlich noch eine ganze Zeit dauern, bis diese Gespräche zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden können. Insbesondere in der aktuellen Coronazeit.
Gegenüber den gesamten publikumsbezogenen Flächen, die im Bau- und Nutzungskonzept des Kaufvertrages vereinbart wurden (14.500 m²) hat sich im Nachtragsvertrag eine Steigerung von ca. 1.700 m² ergeben. Die benannte Sondernutzung war ursprünglich mit bis zu 4.600 m² angegeben. Jetzt beinhalten die Pläne ca. 5.700 m².
Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen