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Martina Koeppen
SPD
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Frage von Jonas B. •

Wie stehen Sie zu dem Gesetzesvorschlag der Initiative "Hamburg Werbefrei", die den öffentlichen Raum wieder mehr den Hamburger Menschen und Unternehmen zurückgeben möchte?

Sehr geehrte Frau Koeppen,

Wer hat das Recht auf den öffentlichen Raum? Wer sollte die Kontrolle über den öffentlichen Raum haben? Große, bundesweit agierende Unternehmen, die mit ihren digitalen Aufmerksamkeitsmagneten flächendeckend Werbung schalten? Oder wollen wir diesen Raum lieber für lokale, kleinere Akteure wie Stadtteilinitiativen, Vereine und kleine Geschäfte nutzen? "Hamburg Werbefrei" setzt sich für ein Hamburg ein, in das der öffentliche Raum nicht den Interessen großer Konzerne untergeordnet wird, sondern lokalen und kulturellen Aktivitäten zugutekommt. Beispielsweise soll die Hälfte der Hamburger Werbeflächen für kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen genutzt werden. Zudem soll die Aufdringlichkeit durch die Außenwerbung dadurch begrenzt werden, dass es keine digitalen oder hinterleuchteten Werbeflächen mehr gibt. Das Ergebnis wäre eine Stadt mit mehr „Litfaßsäulenromantik“ statt Dauerbeschallung durch Werbekampagnen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat das von der Volksinitiative „Hamburg werbefrei“ vorgelegte Werberegulierungsgesetz nach Anhörung der Volksinitiative im Verkehrsausschuss nicht verabschiedet. Daher kommt es in der nächsten Stufe zu einem Volksbegehren. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein (erforderlich sind ca. 60.000 Unterschriften), wird sich die Hamburgische Bürgerschaft erneut mit dem Gesetzentwurf befassen.

Einen Verzicht auf digitale Werbeanlagen unterstütze ich nicht. Ich kann mir sogar vorstellen, die Anzahl digitaler Werbeanlagen angemessen zu erweitern, wenn im Gegenzug dadurch die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Raum insgesamt reduziert werden kann. Bei der Standortauswahl sind natürlich Stadtverträglichkeit und Verkehrssicherheit zu berücksichtigen, so wie das jetzt auch schon der Fall ist. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass die Stadt geeignete Vorgaben zur Helligkeit (z.B. Anpassung an die Umgebungshelligkeit, Dimmung in den Abendstunden) und zur Nachtabschaltung der digitalen Werbeanlagen macht. Digitale Werbeanlagen haben den Vorteil, dass sie auch zur Wiedergabe von amtlichen Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt werden können, dazu muss der Vertragspartner verpflichtet werden.

Ich kann mir ein weitgehendes Werbeverbot im öffentlichen Raum, wie es das Volksbegehren fordert, nur schwerlich vorstellen. Die Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund generieren für die Stadt hohe und verlässliche Einnahmen sowie, als Sachleistung, flächendeckend moderne und hochwertige Fahrgastunterstände. Darauf sollten wir nicht verzichten. Schon jetzt gibt es besondere Werbeanlagen, Kontingente und Rabatte speziell für die Kulturwerbung. Daran wollen wir festhalten, wenn die Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2027 neu ausgeschrieben werden.

Mit besten Grüßen

Martina Koeppen

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