Frage an Martina Koeppen von Claus S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Koeppen,
laut Hamburger Abendblatt vom 3. April 2020 wollte die Signa Holding im Juni den Bauantrag für den Elbtower einreichen.
Voraussetzung war, dass der Investor ein fortgeschriebenes Nutzungskonzept mit der Spezifizierung der Nutzung vorlegt, "dem die Stadt zustimmen muss und das mit einem notariell beglaubigten Nachtrag zum Kaufvertrag abgesichert wird."
So jedenfalls hat es Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt am 22. Oktober 2018 in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung angekündigt.
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/64313/.pdf#search=%22%22
Da es in dem Nachtrag vor allem um die Nutzung der Teile des Elbtowers gehen soll, die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen (z.B. Aussichts-Plattform), dürfte man eigentlich erwarten, dass die Bürgerschaft den Nachtrag gegebenenfalls diskutieren und billigen müsste, wie dies ja auch mit dem ursprünglichen Kaufvertrag selbst der Fall war.
Wissen Sie, ob der Bauantrag tatsächlich gestellt worden ist?
Wie steht es um den geplanten Nachtrag zum Kaufvertrag für das Elbtower-Grundstück?
Wann wird sich der Ausschuss für Stadtentwicklung damit befassen?
Beste Grüße
Claus Suttor
Sehr geehrter Herr Suttor,
nach meiner Kenntnis wird der Bauantrag im Moment auf seine Vertragskonformität geprüft. Eine Genehmigung kann aber erst erfolgen, wenn eine Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans vorliegt.
Über den aktuellen Sachstand wird die Bürgerschaft mit einer Drucksache – wie in unserem Antrag formuliert – informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen
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