Frage an Martina Koeppen von Klaus-Peter S. bezüglich Verkehr
Ich habe eine Frage zur Verkehrssituation im Redingskamp an Sie.
Wie Ihnen ja sicherlich bekannt sein dürfte ist diese Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt, in den letzten Monaten öfters in den Fokus öffentlicher Diskussionen gerückt.
Grund hierfür ist das in letzter Zeit stark angestiegene Verkehrsaufkommen in dieser Straße. Der Redingskamp ist eine willkommene Abkürzung für alle diejenigen, die den Eidelstedter Platz umfahren wollen. Am 3.September 2014 berichtete die Hamburg Morgenpost unter der Schlagzeile
"Wutbürger gegen Raser. Selbstjustiz per Pinsel" über die Verkehrssituation im Redingskamp.
In einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion Eimsbüttel vom 23. September 2014 heißt es:
"Zebrastreifen für mehr Verkehrssicherheit im Redingskamp"
Mit einem Antrag im Regionalauschuss Stellingen hat sich die Fraktion Ihrer Partei für Zebrastreifen im Redingskamp eingesetzt. Die Verkehrsbehörde wurde aufgefordert, die Zebrastreifen in Höhe des Nebeneinganges zur Stadtteilschule Eidelstedt und auf Höhe des ev. Kindergartens Marien an der Mählstraße einzurichten.
Zudem sollte die Bezirksversammlung den gesamten Straßenzug Halstenbeker Weg, Zweig und Redingskamp unter Bürgerbeteiligung so überplanen, dass die Verkehrssicherheit wieder gewährleistet wird.
Leider wurde alle beantragten Maßnahmen von der verantwortlichen Verkehrsbehörde abgelehnt.
Meine Frage an Sie:
Was werden Sie als zukünftige Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft tun, um die Verkehrssituation / Verkehrssicherheit im Redingskamp wieder herzustellen?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass der Redingskamp und auch der Furtweg als Abkürzung zwischen Kieler Straße/Elbgaustraße und Lohkampstraße/ Pinneberger Chaussee genutzt wird. Trotz der baulichen Verengungen, Tempo 30 und der Hinweisschilder auf die Schulen und Kitas in diesen Straßen, hält sich kaum ein Autofahrer an die Vorschriften und es kommt in beiden Straßen immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Zu Ihrer konkreten Frage möchte ich Ihnen zunächst aus einer Mitteilung des Senats vom 03.07.2007 auf das Bürgerschaftliche Ersuchen "Fußgängerüberwege in Tempo 30 Zonen" zitieren: "Zwar bestimmen diese Richtlinien auch, dass Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen" i.d.R. "entbehrlich" und damit ggf. nach § 39 StVO unzulässig sind, wonach örtliche Verkehrsregelungen nur erfolgen dürfen, "wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist". Eine Ausnahmesituation, die die Errichtung von Fußgängerüberwegen auch in Tempo-30-Zonen durchaus rechtfertigen kann, liegt aber dann vor, wenn die auch sonst herangezogenen Kennzahlen dort erreicht werden, also starker Verkehr und eine hohe Fußgängerdichte herrschen." (Die komplette Drucksache 18/6572 finden Sie in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft.)
Aus dieser Mitteilung des Senats können Sie ersehen, dass es keine rechtlichen Bedenken der Straßenverkehrsbehörde gegen eine Einrichtung eines Zebrastreifen geben kann.
Mein Vorschlag wäre, dass wir uns persönlich treffen sollten. Bitte rufen Sie mein Büro unter 040 - 636 78 915 an.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen