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Martina Koeppen
SPD
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Frage von Michael E. •

Frage an Martina Koeppen von Michael E. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Frau Koeppen,

der Senat plant ein Korruptionsregister einzuführen.
Das ist eine gute Idee.
Zur Korruption gehören aber mind. 2 !

Wie soll bei diesen Plänen mit dem Bestechungsgeldempfänger verfahren werden?

Dieser sollte nach meinem Rechtsempfinden mindesten für die gleiche Zeit aus dem Verkehr gezogen werden - und das ohne Bezüge. Diese Person kann sich ja in dieser Zeit vom Bestechungsgeld ernähren.

Das ist zwar das "Auge um Auge" Prinzip aber was wird ernshaft gegen diese Leute unternommen?

Vielen Dank für gelegentliche Antwort.
Michael Ecks

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ecks,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich auf die Wiedereinführung des Anti-Korruptionsregisters in Hamburg ansprechen.

Die Wiedereinführung des 2006 von dem damaligen CDU-Senat abgeschafften Korruptionsregisters für Hamburg war uns als SPD ein sehr wichtiges Anliegen. Die SPD-Fraktion hat deshalb bereits kurz nach dem Regierungswechsel im Frühjahr 2011 die Neuauflage des Korruptionsgesetzes angeschoben. Die Gelegenheit, diese Thematik endlich anzugehen, haben wir nach dem Regierungswechsel gleich aufgegriffen.

Sie haben Recht, Bestechungshandlungen haben immer zwei Seiten, die entsprechend geahndet werden müssen. Wer einem Amtsträger dafür, dass er eine Amtshandlung vorgenommen hat oder vernehmen wird, einen Vorteil für sich oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, macht sich der Bestechung schuldig. Der Amtsträger, der den Vorteil für sich oder einen Dritten annimmt, fordert oder sich versprechen lässt, ist wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit zu bestrafen. Im Zusammenhang mit diesen Straftaten kann der Staat dann alles einziehen, was ein Unternehmen oder eine Einzelperson aus der jeweiligen Straftat erlangt hat. Ein bequemes Leben von den erhaltenen Bestechungsgeldern - wie Sie es schildern - soll damit gerade verhindert werden. Diese Rechtsfolgen regelt bereits das Strafrecht. Uns ist dies aber nicht genug. Mit dem Korruptionsregister soll darüber hinaus gehandelt werden: Wer sich als Privatperson oder Unternehmen der Bestechung schuldig gemacht hat, soll nach einer strafrechtlichen Verurteilung nicht „fein raus“ sein. Als Folge soll eine Aufnahme in das Korruptionsregister erfolgen, die verhindert, dass sich das jeweilige Unternehmen oder auch die jeweilige Privatperson an öffentlichen Vergabeverfahren beteiligt und im Zweifel dann den Zuschlag erhält. Neben den klassischen Korruptionsdelikten erfasst das Register übrigens auch die Abgeordnetenbestechung, die Geldwäsche, Betrug und Untreue. ein. Darüber hinaus werden auch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung von ausländischen Leiharbeitnehmern in dem Register festgehalten.

Dringenden Handlungsbedarf haben wir noch in einem anderen Punkt gesehen. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB) ist aufgrund seiner engen Voraussetzungen zurzeit fast bedeutungslos. Er erfasst nur Konstellationen in denen ein Außenstehender einer oder einem Abgeordneten ein Entgelt für eine konkrete Stimmabgabe in einer künftigen Abstimmung im Plenum oder in den unmittelbar der Volksvertretung zugehörigen Ausschüssen gewährt. Nicht erfasst wird das Abstimmungsverhalten in Fraktionen oder anderen Arbeitskreisen von Parteien oder Gruppen zur Vorbereitung von Parlamentsarbeit. Nicht eingeschlossen sind auch die Fälle, in denen ein Außenstehender einer oder einem Abgeordneten für deren beziehungsweise dessen Tätigkeit im Allgemeinen Vorteile gewährt, ohne dass auf ein konkretes Abstimmungsverhalten Einfluss genommen wird, oder die nachträglich vereinbarte belohnende Zuwendung für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten. Auch Vorteile, die an Dritte gewährt werden, sind nicht erfasst. Aus diesem Grund hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion im September 2011 einen Antrag eingebracht, in dem die grundlegende Reform dieser Strafvorschrift gefordert wird. Da das Strafgesetzbuch ein Bundesgesetz ist, kann dies nur im Rahmen einer sog. Bundesratsinitiative des Hamburgischen Senats vorangebracht werden. Die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek hat diesen Hamburger Vorschlag bei der letzten Bundeskonferenz der Justizministerinnen und - minister im November 2011 aufgegriffen und breite Unterstützung erhalten. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir auch auf diesem Weg die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine verbesserte Korruptionsbekämpfung voranbringen können. Leider brauchen all diese parlamentarischen Verfahren zur Änderung der Gesetze ihre Zeit.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen

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