Frage an Martina Koeppen von Ingrid T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Koeppen,
vielen Dank für Ihre Antwort. Die Störfälle werden geprüft.
Meine Frage betraf die grundsätzliche Problematik, ob in Hamburg das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1.12.09 umgesetzt werden soll oder nicht. Dieses Urteil befasst sich mit der Grundsatzfrage des Sonntagsschutzes. AZ: 1 BvR 2857/07. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20091201_1bvr285707.html
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2857/07 vom 1.12.2009, Absatz-Nr. (1 - 197).
Das betrifft in ganz Hamburg auch die Sonntagsöffnungszeiten der Dienstleistungsbetriebe. In dem Leitsatz des Urteils erklärt das Bundesverfassungsgericht:
1. Die aus den Grundrechten - hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG - folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert.
2. Die Adventssonntagsregelung in § 3 Abs. 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes steht mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht in Einklang.
Aus der Begründung des Urteils ergeben sich folgende Punkte: Sonntagsschutz ist Grundrechtsschutz. Jede Ausnahme bedarf eines bedeutsamen öffentlichen Interesses. Das Versorgungsinteresse der Bevölkerung kann als Begründung angesichts nicht vorhandener Notlagen kaum überzeugen.
Auto waschen dient nicht der seelischen Erhebung und ist auf Grund des Verfassungsurteils zurückzuweisen, Es ist eine werktägliche Tätigkeit. Der Sonntagsschutz gilt 24 Stunden lang.
Meine Frage lautete:
„Werden Sie oder Ihre Partei das Thema "Öffnungszeiten" an allen Sonntagen eines Jahres für Waschstraßen und andere Betriebe, die nicht der Grundversorgung dienen, neu aufgreifen?“
Mir ist durchaus bewusst, dass dies eine schwere Frage ist, Doch hoffe ich sehr darauf, dass meine Anfrage zumindest ein Denkanstoß sein kann.
Diese Frage schien mir wichtig.
Mit besten Grüßen
Ingrid Tolkmitt
Sehr geehrte Frau Tolkmitt,
wir - insbesondere Frau Rüter, Frau Kazemi und ich - haben uns sehr intensiv um Ihre Probleme gekümmert. Wir haben Anfragen für Sie gestellt, einen Termin mit dem Bezirksamtsleiter vereinbart, Sie dorthin begleitet und die Problematik in die Ausschüsse gebracht.
Anhand Ihrer Einzelfallproblematik können Sie nicht ernsthaft verlangen, dass in ganz Hamburg das Waschen von Autos am Sonntag verboten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen