Frage an Martina Koeppen von Thomas B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Koeppen,
in den Jahren 2008/2009 wurde in der Lutterothstraße das Haus Nr. 27 saniert und vermutlich in Eigentumswohnungen umgewandelt. Bis dahin war die gesamte Breite des Straßenrands vor Haus Nr. 27 als Parkplatz nutzbar. Nach Ende der Arbeiten wurde ein ca. 5-10m breiter Bereich als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen und entfällt seitdem als Parkfläche.
Mir ist absolut unverständlich, warum dieses Haus plötzlich (nach Modernisierung) mit einer Feuerwehrzufahrt bevorzugt wird, denn es gibt in der Umgebung nicht ein einziges Haus, das bisher mit einer Feuerwehrzufahrt versehen wurde. Ich kann auch keine baulichen Besonderheiten erkennen, die dieses rechtfertigen. Die Einrichtung der Feuerwehrzufahrt mit Ende der Modernisierung ist schon auffällig und in meinen Augen eine unnötige Vernichtung von in diesem Stadtteil auch notwendigem Parkraum. Vielleicht ist es Ihnen möglich, die Gründe für diese Maßnahme herauszufinden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Barth
Sehr geehrter Herr Barth,
nach Auskunft der Bauprüfabteilung des Bezirksamtes Eimsbüttel wurde für das Haus Lutterothstraße 27 im Jahre 2008 ein Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses gestellt. Details aus dem Bauantrag unterliegen dem Datenschutz. Allerdings ist davon auszugehen: um eine Baugenehmigung zu erlangen muss nach der Hamburger Bauordnung auch ein Nachweis der Rettungswege erfolgen. Meist wird der sogenannte 2. Rettungsweg über die Fenster des Gebäudes nachgewiesen. Damit die Feuerwehr die Fenster über die Drehleiter erreichen kann, muss vom Eigentümer sichergestellt werden, dass vor dem Haus eine Aufstellfläche für die Feuerwehr vorhanden ist - diese muss dann frei zugänglich und beschildert sein. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Miet- oder Eigentumswohnungen handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Koeppen